überfarer,
der
;-s/-Ø
.›Übertreter sozialer oder rechtlicher Regeln, vereinzelt auch moraltheologischer Werte‹;
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
den ü. betreten / (be)strafen
(z. B. im kerker
); der ü. den verlezten an seinen eren schmähen, im zwang des gerichtes sitzen, nicht ungestraft bleiben, eine geldpen nicht vermögen, entschuldigung tun
; j. als ein ü. gesehen werden
; etw. in briefen wieder die ü. begriffen sein
; der ü. der liebe, einer freiheit
; der aufrürige / frevenliche / ungeruhige ü
.; die strafe des überfarers
.Belegblock:
Welche auf dass desto bass, wie obstehet, den walt huiten und diu uberfarer betretten konnen.
Setzen vnd woͤllen wir das soͤlich pfandtschafft [...] crafftlos vnd vnbündig syn vnd die vberfarer nach gestalt der sachen gestrafft [...] werden soͤllen.
Wo aber solchs durch yemants vberfaren vnd nit gehalten würde / So sollen die vberfarer gestrafft werdẽ.
So aber ein sollicher vberfarer bestimpte gellt peen nit Vermöchte, Der soll [...].
hauptlewt, [...], die gegen frevenlichen, uffrurigen, mutwilligen und ungeruwigen uberfarern mit der straf handeln möchten.
ir werd gesehen sam ain grosser vberfarer der geliebten lieb, das ir so vnbesynnlich [...] tuet aischen vnd piten die lieb.