äsgarbe,
die
.
›Garbe, Teil des geschnittenen Getreides, der als Naturalzins an die Verpächter von Gütern gegeben wurde‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Hauber, UB Heiligkr. (
schwäb.
,
1545
):
soll man mir khain schnittergelt noch khain ássgarb zú geben pflichtig sein.