ärgern,
V.
1.
›etw. (Sachen) im Wert beeinträchtigen, mindern, verschlechtern, verwahrlosen lassen, verderben; (Rechte) beeinträchtigen‹; sich ärgern
: ›an Wert verlieren‹; Syntagmen:
das haus / gut / geld / pfand / vieh / pferd, den bestand / wald / wein / zins, die habe / münze ä.
Wortbildungen
ungeärgert
jm. mel ungeärgert antworten
).Belegblock:
Staffin Wberman [...] hot Jockisch Vbermann dÿ macht gegabin [...], ym nicht argern sunder czw beszern.
Preuss. Wb. (Z)
1, 201
; Schmeller/F.
1, 141
; Trübner, Dt. Wb.
1, 121/22
; Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 96
.Syntagmen:
refl.Belegblock:
Nemlich / so ein Priester der gesalbet ist / sündigen würde / das er das Volck ergert.
Ebd.
Mt. 5, 29
: Ergert dich aber dein rechts Auge / So reis es aus [...]. Ergert dich deine rechte Hand / So haw sie abe / vnd wirff sie von dir.
Ebd.
Mt. 18, 6
: Wer aber ergert dieser Geringsten einen / die an mich gleuben.
Trübner, Dt. Wb.
1, 121/22
.