ängstigen,
V.
1.
›jn. bedrängen, bedrohen, in Not bringen, bedrücken; jn. mißhandeln‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  1.
Wortbildungen:
ängstigung.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1412
):
wer den aber wolt engstigen do das fewr wer auskomen, der ist der herschaft verfallen 32 tal.
Ebd. (
M. 15. Jh.
):
er slueg in oder wirt sunst geangstigt.
Ebd. (
1614
):
wehr daran begriffen würdt, es sei bei nacht oder bei tag, in solcher ängstigung, der ist dem herrn verfallen 2 ℔.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
das betriebt, habt ir nicht getrost und das geanngstigt ist gewesen, habt ir nicht geratten.
2.
›jn. militärisch bedrängen, belagern‹; Spezialisierung zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Die Spanier [...] spahrten auch keine Kosten / die Belaͤgerten dergestalt zu aͤngstigen / daß sie auff die Ergebung gedencken solten.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1501
):
der herr der slaf und laß uns betruͤben und angstigen die Türken und kum uns nicht zu hilf.