älteste,
der
;-/-n.
1.
›hoher, mit Erfahrung und Autorität ausgestatteter Berater der religiösen und politischen Führung von Staaten, Gemeinwesen usw.; Mitwirkender bei wichtigen religiösen und politischen Entscheidungen; hoher Amtsträger‹; erbauungsliterarisch bedeutsam hierzu die 24 ältesten
Ottos von Passau aus dem 14. Jh. Das sind Exzerpte aus 104 Schriftstellern, die nach bestimmten Stichworten zu Kapiteln vereinigt wurden. „Jedes Kapitel ist einem der vierundzwanzig Ältesten in den Mund gelegt. Bei Befolgung der ausgesprochenen Ermahnungen und Regeln wird der so geläuterten Seele ein Sitz im Himmel zugesichert“ (W. Schmidt, Die vierundzwanzig Alten Ottos von Passau.
); 1938, 6
Wortbildungen:
ältestenampt
ältestengut
ältestentisch
Belegblock:
vile lîden von den eldestin und den scrîbêren und den vůrsten der prîstere.
vmb den stuel waren vier vnd zwenzig stüele / vnd auff den stüelen sassen vier und zwenzig Eltesten [...] vnd hatten auff jren Heubten güldene Krone.
Di ratlute kisen eynen burgermeister vndir in vnd legen ir burgerdinc vz, swen sie wollen, mit der eldesten lute rate.
Des gink czu rote stetlich der califfus mit sinen eldistin.
2.
›Grubenältester, Bergwerksbeamter‹; Spezialisierung zu 1.Belegblock:
das ein iglicher, was her pflichtig adir schuldig were, [...] in einem monden unvorczoglich iren eldsten volkomlichen geben und usrichten sulle.
habe ich allbereit alle nötige amtleute verordnet als bergmeister richter geschworne und eltisten bergschreiber und gegenschreiber.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
117, 21
.