tisch,
der
 ;
–/-Ø, -e
.
Die Bedeutungsansätze 2-6 sind semantisch eng zusammengehörig; die Ansätze 3-6 verstehen sich als kulturgeschichtlich begründete Spezialisierungen zu 2; sie fokussieren den konkreten Gegenstand überwiegend bildhaft-symbolisch als Mittelpunkt und Zentrum verschiedener soziokulturell definierter Lebens- und Handlungsräume (Hof, Kirche, Kloster, Familie) bzw. der ihnen zugeordneten Gemeinschaften und sind häufig zugleich auch als in verschiedene Richtungen übertragen auffassbar; in den Ansätzen 2 und 3 richtet sich die Zuordnung der Wortbildungen danach, ob bei deren Verwendung funktionale (2) oder repräsentative (3) Aspekte im Vordergrund stehen.
1.
›Tisch‹ (allgemein für Möbelstücke mit einer waagerechten Ablagefläche); speziell z. B. ›Bord, Beistelltisch‹; im Kontext von Handwerk und Handel: ›Arbeitstisch; Werkbank; Verkaufsstand‹; in öffentlichen Institutionen wie Rathaus, Amt, Gericht: ›Schreibtisch, Pult, Sekretär‹; auch: ›Richtertisch‹.
Phraseme:
die stüle auf dem tisch stehen
›die Welt verkehrt sein‹;
jm
. [wieviel]
auf den tisch legen
›jn. entlohnen‹;
etw. unter tisch faren
›etw. in Vergessenheit geraten‹;
j. die füsse lange unter dem tisch halten, unter den tisch strecken
›j. es sich (übermäßig) gut gehen lassen‹.
Bedeutungsverwandte:
stand
 2,
tafel
 3; vgl.
anrichtbret
,
anrichte
,
bank
 8; 11-13,
2
beute
 2,
brotbank
,
credenztisch
,
hakbank
,
hausrat
 1,
tafeltisch
.
Syntagmen:
jm. einen t. leihen, tische aneinandersetzen / aneinanderstossen
›zusammenrücken‹
/ aufrichten / haben / heraustun / kaufen / wegfüren, etw
. (z. B.
das hausgeschir
)
tische begreifen
;
an dem t. werken, auf den t. schlagen, etw. auf einen t. aufsetzen, j. auf einem t. schreiben, etw. auf einem t. umschieben, etw. aus einem t. nemen, etw
. (z. B.
eine wage
)
bei einem t
. ›Verkaufsstand‹
sein, j. hinter dem t. stehen
,
etw
. (z. B.
bücher
)
in einem t. behalten, etw. in einem t. verschlossen sein
,
j. ob dem t. sitzen
›am Tisch sitzen‹,
etw
. (z. B.
ein hund
 )
etw
. (z. B.
ein bein
)
unter dem t. aufnöseln
,
j. etw. von einem t. abhobeln, j
. (z. B.
der richter
)
sich zu dem t. setzen
;
ein t. auf einem hölzenen fus, mit einem steinen blat, mit x beinen
;
der aufgehende
›nach Art eines Sekretärs gebaute‹
/ beschlagene / gefaltete / gemeine / gute / lange / nusbaumene / offene / schwarze / zugelegte
›beigestellte‹
/ zusammengelegte t
.
Wortbildungen:
tischblat
›Tischplatte‹ (vgl.
blat
 6),
tischfus
,
tischgestel
,
tischgewand
(a. 1588) ›Tischwäsche‹,
tischlaken
›Tischdecke‹,
tischlein
›Beistelltisch‹,
tischliecht
,
tischrecht
›Marktstandgebühr‹,
tischring
›Gestell aus Metall zum Abstellen heißer Pfannen und Töpfe‹,
tischstat
›Verkaufsstand‹,
tischwerk
›das Herstellen von Möbeln; Tischlerhandwerk‹.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
1, 503, 34
(
preuß.
,
1428
):
das eyn itlicher [...] seyn handwerk triben und machen sal, do her lerjar uf gedynet hat [...], eyn tischer tyschwergh, eyn kistenmacher kistenwergh.
Luther, WA
47, 445, 9
(
1537
/
40
):
Ein Vater mus jha uber den Sohn sitzen, ein Burgermeister uber den Burger [...]. Wen die Stuel auff dem tiessch stehen, so wirds nicht fein sein.
Hertel, UB Magdeb.
3, 370, 9
(
omd.
,
1487
):
welch gast bette, kisten, tische [...] wegfuret, der sal von dem stucke geben zwene pfenninge.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
64, 21
(
nobd.
,
1343
):
Ez sol auch bi iedem tische in dem broͤthuse und an iedem burgtoͤr und auch uf der Tuͤmprobstie, wo man brot veil hat, ein wage sin.
Wickram
4, 9, 5
(
Straßb.
1556
):
Es habend sich unsere voraͤlteren [...] vil und fast beflissen / das sie [...] etlich tag im jar [...] an offenen strassen / tisch und baͤnck auffgericht / ire speisen zuͤsamen getragen / und also tugentlich miteinander gessen.
Maaler
402v
(
Zürich
1561
):
Tischfuͦß (der) Ein darauff man ein tafel od’ tischblat legt.
Chron. Augsb.
7, 399, 8
(
schwäb.
, zu
1547
/
8
):
da hielt man auf der Kaufleutstuben rat [...]; so muͤß man des statschreibers tisch und die zwen stiel überzwerch in der stuben herausthon und mitten in die stuben zwen tisch aneinander stoßen und ainen disch in winckel.
Ebd.
400, 6
:
ain dischlin setzt man zum offen.
Hauber, UB Heiligkr.
2, 484, 15
(
schwäb.
,
1553
):
ain messiner tischring, vier und fünfzig pfannen klain und gross.
Rauwolf. Raiß
43, 7
([
Lauingen
]
1582
):
Darauff haltens sondere Schreiber / die mehr pflegen auff jhren knieen / dann auff Daflen oder Tischen / zuͦ schreiben.
Klein, Oswald
95, 16
(
oobd.
,
um 1425
):
darumb so dringt da manger stül | für alle tisch und benck, | der billich wol ain schamel wër.
Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
402, 25
(
noobd.
,
1352
):
Ich main auch, daz (daz) hausgeschirr begreifen sol, kisten, truhen, armareien, tische, tischlachen [...] und ander chleins dinch.
Staub, Qu. Wien
3, 1, 2027, 3
(
moobd.
,
1387
):
Jakob Joͤrgen seligen des riemer am Ort sun hat verchawͤft sein halbe tischstat auf dem Riemhaws am Hochenmarcht.
Winter, Nöst. Weist.
1, 31, 14
(
moobd.
,
A. 16. Jh.
):
die freihait die die frau im markt hat zu sant Jacobs tag und des sontags vor weinachtn: do hat sie zu nemen das tischrecht. hab ainer vil oder wenig fail, so gibt er vom stant 1 ℔.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
10, 3
(
smoobd.
,
17. Jh.
):
trit der hochfürstl. landrichter etc. in die schrannen, sezt sich zu dem tisch [...].
Zingerle, Inventare
89b
, 20 (
tir.
,
15. Jh.
):
fur der stüben ain tiesch vnd czway tieschgestell.
Ebd.
94b
, 18 (
1462
):
xi windliechter. iiii tischliechter.
Beyer, UB Erfurt
2, 519, 22
;
35
;
Küther, UB Frauensee
410, 8
;
Loose, Tuchers Haushaltb.
93, 25
;
Anderson u. a., Flugschrr.
30, 5, 10
;
Chron. Augsb.
7, 400, 1
;
Morrall, Mandev. Reiseb.
156, 24
;
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1604
;
Bastian u. a., Regensb. UB
326, 5
;
Schweiz. Id.
13, 1898
 ff.;
Schwäb. Wb.
2, 226
.
Vgl. ferner s. v.
abenteuer
 8,
abhobeln
,
aufnöseln
,
ausläutern
,
ausrichtung
 3,
baktrog
,
bank
 1,
barte
.
2.
›Esstisch‹ (eng anschließbar an 1); überwiegend speziell: ›zum Essen eingedeckter Tisch‹; gehäuft metonymisch: ›Mahlzeit, Essen, Gastmahl‹; speziell: ›Beköstigung eines (zahlenden) Gastes‹; auf ein längerfristiges Arragement bezogen: ›Unterhalt‹; mit Präpositionen wie
nach, über, vor, zu
häufig als Zeitangabe: ›Essenszeit‹.
Phraseme:
sich fremdes tisches ernären
›nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können‹;
tisch der sonne
›Gastmahl der Sonne‹ (bei Herodot überlieferter, in der 1. hieronymianischen Vorrede zur Vulgata erwähnter äthiopischer Mythos von einer sich selbst immer wieder mit gedörrtem Fleisch bedeckenden Wiese).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
brot
 2; 3,
essen
(
das
),
gericht
II, 1,
kost
 1,
1
mal
(
das
) 4,
malzeit
 1.
Syntagmen
(oft ansatzweise phrasematisiert):
(den) t. abschlagen / aufheben
a) ›die Tischplatten nach dem Essen von den Gestellen abnehmen‹; b) ›die Mahlzeit beenden‹
/
˹
den t. bereiten / richten / rüsten
˺ ›zum Essen eindecken‹,
den t. bezalen
,
einen t. machen
›ein Gastmahl ausrichten‹,
jm. den t. geben
›jn. versorgen‹,
freien t. haben
,
den t. bei jm. haben
›bei jm. regelmäßiger Tischgast, Kostgänger sein‹;
jm. etw. an t. geben
›jm. etw. für den Unterhalt zukommen lassen‹, ˹
jn. an / bei seinem t. erhalten / haben / halten
˺ ›jn. als regelmäßigen Kostgänger annehmen‹,
etw. auf den t. kommen
›etw. serviert werden‹,
etw. auf den t. setzen
›etw. zum Essen servieren‹,
für den t. bezalen
,
jn. in t. nemen
›jn. gegen Kost und Logis anstellen‹,
jm. etw. ob / über tisch vorlegen
,
jn. über tisch laden
,
etw. über t. gehören
›sich beim Essen ziemen‹,
etw. zu t. bringen
›etw. als Mahlzeit servieren‹,
etw. zu t. lesen
,
zu (dem) t. gehen / sitzen
›essen‹,
sich zu t. setzen
,
jn. zu (dem) tisch laden / rufen
,
jn. bei sich zu t. haben
,
etw
. (Subj.)
zu dem t. dienen
›etw. zum Unterhalt beitragen‹;
an / für / über (den) t
. ›für den Unterhalt‹,
nach dem t
. ›nach dem Essen‹,
ob / über (einem) t
. ›zum Essen, beim Essen, während des Essens‹.
Wortbildungen:
tischbecher
,
tischbet
,
tischbier
,
tischbrot
,
tischen
(V.),
tischfazenet
›Serviette‹ (a. 1576),
tischgeld
a) ›Kostgeld‹ (a. 1588); b) ›Verpflegungsetat‹,
tischgerät
,
tischglocke
›Glocke, die zur Essenszeit geläutet wird‹,
tischhandtuch
›Serviette‹,
tischkaste
›Kästchen zur Aufbewahrung von Tischzeug‹,
tischkleid
,
tischmas
›Maß für den Ausschank alkoholischer Getränke im Wirtshaus‹,
tischmesser
(dazu bdv.:
tafelmes
),
tischmet
›Met zum Essen‹,
tischnar
(a. 1520) ›j., der keine Tischmanieren hat‹,
tischsegen
›Segen, Dankgebet für eine Mahlzeit‹,
tischsitzen
(
das
) ›Tischmanieren‹,
tischstecher
›Kellner im Wirtshaus‹,
tischteller
,
tischtracht
›serviertes Gericht‹,
tischung
,
tischwein
›Wein zum Essen‹,
tischzeit
›Essenszeit‹,
tischzucht
›Lehre für das rechte Verhalten bei Tisch‹.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
55, 17
(
preuß.
,
1513
):
Tieschgereth: 7 tischtucher, 4 hantucher.
Ebd.
92, 5
(
1440
):
1 tischkaste.
Ebd.
321, 35
(
1407
):
32 tonnen tischmete.
Ebd.
347, 35
(
1516
):
1 tischglocke.
Ebd.
697, 36
(
1420
):
Czum ersten des huses czinse 4132 1/2 m. von steten, landen mit ku, prowot, swin, kossin und mit tischgelde.
Ebd.
712, 5
(
1416
):
6 tonnen tisbir.
Luther, WA
48, 695, 30
(
1548
):
wie D. Martinus ist hinunter kommen, ist alles zugericht gewesen mit der tischung vnd haben sich gesatzt.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
548, 1304
(
Magdeb.
1608
):
Der Hund sagt [...] | Wenn ich ein Haͤßlein so erwisch / | Jch bring es der Katzen zu Tisch.
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
121, 36
(
rhfrk.
,
um 1435
):
Die diesche worden vffgehaben.
Sievers, Oxf. Benedictinerr.
20, 8
(
hess.
,
14. Jh.
):
Die wochenersen sollen nemen e ezzenes zyt ane ir probende brot und drinken, daz sy den susteren gedienen mogen [...]. Aber in den hochgeziden sollen sie dulden biz zu dische.
Froning, Alsf. Passionssp.
886
(
ohess.
,
1501 ff.
):
man sal uns bereyden eynen tisch, | daruff seczen wiltbrot und fisch.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 5, 12
(
Frankf.
1563
):
solche gleichnus und fabeln richten nicht allein an (über tisch wo man sie erzelet) ergetzung und frölichkeit, / sondern seyn auch nutz und nottwendig.
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 397, 21
(
omd.
,
1431
):
III hanttucher, I decke, II tischhanttucher.
Loose, Tuchers Haushaltb.
115
(
nürnb.
,
1514
):
dem Virgili beczalt fur 24 czinene tischteler von Leibez.
Sachs
17, 416, 1
(
Nürnb.
1563
):
Die verkert tischzucht
(Titel eines Schwanks).
Bihlmeyer, Seuse
25, 32
(
alem.
,
14. Jh.
):
wellest du ein ordenliches tischsizen haben, so gang zuͦ minem diener, und haiss dir alle sin wise sagen.
Ebd.
48, 14
:
Do man den tischsegen gelas, do ilte er geswinde in sin capell.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
3, 5, 5
(
Straßb.
1466
):
er [der meister] [...] durch wandert moren landt auff das das er wurd sehen in der heidnischen schuͦlen den tisch der sunnen.
Roloff, Brant. Tsp.
1731
(
Straßb.
1554
):
Richten den disch / wir woͤllen essen.
Wickram
4, 26, 6
(
Straßb.
1556
):
wolt er ihm und seinen kindern / alles was er hett / übergeben / und er bey im auß und ein gehn / und den tisch bey im haben.
Lemmer, Brant. Narrensch.
69, 26
(
Basel
1494
):
Nyt yß mit eym nydisch man | Noch wellst mit jm zuͦ dische gan.
Maaler
170v
(
Zürich
1561
):
Ein gericht / Tischtracht.
Ebd.
402v
(
Zürich
1561
):
Tischkleider / Die mon braucht so mā zuͦ tisch satz oder lag.
Ebd. :
Tischtracht oder gericht.
Sappler, H. Kaufringer
12, 234
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
herr, ich wil uns nun her schaffen | vil pessern wein nach dem tisch. | der tischwein ist gewesen frisch; | und dunkt ew das wolgetan, | so wöllen wir ain süessen han.
Hauber, UB Heiligkr.
2, 484, 3
(
schwäb.
,
1553
):
an silbergeschirr siben und dreyssig tisch- und schinbecher.
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
85
(
Augsb.
1509
):
Als dann der Englischen gewonhait ist das sy bey zway stunden tischen
(›speisen‹).
Stopp, Kochbuch S. Welserin
49, 6
(
Augsb.
1553
):
see zúcker daraúff
[auf das Mandelmus],
so ists ain herrenmúsß / 3 vierdúng aúff ain disch
(›dreiviertel Pfund pro Mahlzeit‹).
Ebd.
129, 9
:
wan mans
[das Gericht]
aúf den disch setzen will, so besee es mit rerlen
(›Zimt‹).
Henisch
341
(
Augsb.
1616
):
Tischbeth / ein beth / darinn man zu tisch gelegen.
Schorer, Sprach-Verd.
11, 16
(o. O.
1643
):
Kommet etwas Gefluͤgel auff den Tisch / da saget einer zu dem andern / er solle es tranchiern.
Bastian u. a., Regensb. UB
132, 29
(
oobd.
,
1358
):
Si [die fraͤwen im spital] schuͦllen auch ob dem tisch haben ir still und ir zuht.
Winter, Nöst. Weist.
3, 836, 10
(
moobd.
,
um 1560
):
Von heut über 14 tag in dasselb nachthäting sollen alle würth der herrschaft Strenberg ihr zapf- und tischmass bringen und gegen der lantmass durch eines vogts anwalt gefacht werten.
Zingerle, Inventare
180b
, 2 (
tir.
,
1420
):
in aͤiner schayd zway tischmesser.
Mollay, Ofner Stadtr.
179, 2
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
Dÿ leitgeben sullen iren tisch stecher Vnnd iren auf trager haben.
Luther, WA
9, 150, 20
;
Goedeke, P. Gengenb.
148, 1183
;
J. W. von Cube. Hortus
120, 25
;
Reichmann, Dietrich. Schrr.
119, 32
;
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
80, 30
;
Barack, Zim. Chron.
4, 186, 18
;
Wyss, Luz. Ostersp.
4260
;
Morrall, Mandev. Reiseb.
145, 18
;
146, 6
;
Sappler, a. a. O.
3, 464
;
11, 50
;
Dwb
11, 1, 1, 518
;
Schweiz. Id.
13, 1901
 ff.;
1907
 ff.;
Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 306
.
Vgl. ferner s. v.
afterrede
 1,
antlastag
,
aufheben
 26; 29,
ausfüren
 3,
aussetzig
,
begehen
 10,
behelfen
 13,
beissen
(V., unr. abl.) 8,
jamerig
 1,
patron
 5.
3.
›(Herren)tafel (als Gegenstand herrschaftlicher bzw. sozial-ständischer Repräsentation)‹; bildhaft-symbolisch: ›Ort größter Herrschernähe; Zentrum der Macht‹; ütr. anschließbar an 2: ›Herrenmahl, Bankett‹; häufig in Syntagmen mit possessiven Genitivattributen, z. B.
des herren tisch
u. Ä.; auch in Texten der Sinnwelt Religion, die im Rekurs auf Lk. 22, 30 auf das Reich Gottes als Königsherrschaft Bezug nehmen.
Phraseme:
jn. an seinen tisch setzen
›jm. seine Huld erweisen‹.
Bedeutungsverwandte:
tafel
 3; vgl.
herrentisch
 1,
1
mal
(
das
) 4.
Syntagmen:
˹
jm. über / zu t. anschenken / dienen / hofieren
˺ ›jn. beim Mahl / an der Tafel bedienen‹,
über t. sitzen, über des keisers t. kommen
›während eines kaiserlichen Mahls auftreten‹,
von js
. (z. B.
des herren
)
t. essen
,
j. jm. etw. von seinem t. geben
,
etw
. (z. B.
die brosamen
)
von js
. (z. B.
des herren
)
t. fallen
,
vor js
. (z. B.
des herren
)
t. stehen / treten, die hand reichen, zu t. blasen
›Tafelmusik machen‹,
zu js
. (z. B.
Christi
)
t. sitzen
,
jn. zu dem t. füren / laden
;
der t. des herren / keisers / meisters
;
der götliche / reiche t
.;
die stiege zu dem t
. ›die Stufen, die zur Tafel hinaufführen‹.
Wortbildungen
tischdiener
(dazu bdv.:
auftrager
 1,
1
aufwart
,
einschenk
,
truchses
 2),
tischrodel
›Sitzordnung an der Tafel‹,
tischschenk
›Mundschenk‹,
tischzierde
›Tafelschmuck‹.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
689, 24
(
preuß.
,
1407
):
drey hanttucher czu des meisters tisch.
Quint, Eckharts Pred.
2, 373, 1
(
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
die mîne nâchvolgære sint, die suln sitzen ze mînem tische in mînes vaters rîche
(vgl. Lk. 22, 30).
Jostes, Eckhart
80, 19
(
14. Jh.
):
Dor um engenuget dem weisen menschen niht an allen den daz got niht en ist, er ensei immer die hant reichent vor dem tisch unsers herren gotes und biten um die almusen von got.
Schützeichel, Mrhein. Passionssp.
34
(
mrhein.
,
um 1335
):
Fullent die crvge bit wazer doch. | Vnd heizent zuͦ erste schenken an | vber dische den hohesten man.
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
133, 4
(
rhfrk.
,
um 1435
):
Der konnig saß eins über dische mit vielen siner herren vnd ritterschafft.
Alberus u ijr (
Frankf.
1540
):
tischdiener. Symposiarcha, modiparator, architriclinus, [...], oͤbester tischdiener.
Feudel, Evangelistar
10, 25, 6
(
omd.
,
M. 14. Jh.
):
Do sprach syn [Jhesu] muter czu den tysschenken: ,was her uch sait, daz tut.‘
Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 446, 3
(
Leipzig
,
1537
):
Christus hat euch das reich bereyt, | Das ihr esset von seinem thisch, | Vnd trincket in der selickeyt, | Gottes gnad stets new vnd frisch.
Voc. Teut.-Lat. bb ijr (
Nürnb.
1482
):
Truchses od’ tischdiener.
Schade, Sat. u. Pasqu.
3, 180, 26
(
obd.
,
1525
):
ein bischof sol haben ein arms oder nachgiltigs husgeschir, ein nachgiltige
[›bescheidene‹]
tischzierd und ein arme leibsnarung.
Vetter, Pred. Taulers
40, 26
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
so geschiht doch ouch das die kleinen húndelin ouch werdent gespiset von den brosemen die do vallent von des herren tische.
Ebd.
340, 31
(
els.
,
1359
):
Eya, lieber herre [...] erbarme dich úber die armen súnder [...] Gib in der broͤckelin von dime richen tische und bekere si dan us ins vegfúr.
Wickram
4, 43, 12
(
Straßb.
1556
):
herr Robertus [...] het ihnen auch ire sundere und eignen schencken und dischdiener bestellet / so allein auff die armen leut solten warten / damit keinerlei mangel noch bresten bey inen gespürt würde.
Maaler
126v
(
Zürich
1561
):
ein Eynschenck oder tischdiener sein.
Adomatis u. a., J. Murer. Zorob. nach
358
(o. O.
um 1575
):
CREDENTZER lißt den tischrodel also:
(Regieanweisung).
Schmidt, Rud. v. Biberach
3, 11
(
whalem.
,
1345
/
60
):
etzeliche werdent gesetzzet in das hv́s der hertzlichen ruͥwen [...]. Die ander werdent gesetzzet in den palast des meditierens [...]. Die dritten koment zvͦ dem (gotlichen) tische der vbersvͤssen spise.
Morrall, Mandev. Reiseb.
131, 5
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
an ainer ort in dem sal da ist des kaysers täffel, und die stautt gar houch [...]. Die stieg da man zuͦ dem tysche gautt da sind staffel von gold und von edelm gestain.
Dreckmann, H. Mair. Troja
16, 25
(
oschwäb.
,
1393
):
do Medea ir so gar in ir hertz gesätzt Jason lieben, da flaizz si sich, daz ez von den, die vor dem tisch stundend, iht moht gemerkt werden.
Seemüller, Chron.
95
Herrsch. 108, 4 (
oobd.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
Der chaiser hies zu dem tisch laden herczog Fridreichen von Österreich.
Feudel, a. a. O.
12, 20
;
Kehrein, a. a. O.
1, 317, 11
;
Morrall, a. a. O.
132, 14
;
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
17, 18
;
Brandstetter, Wigoleis
192, 43
;
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
101, 13
;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron.
153, 9
.
Vgl. ferner s. v.
abenteurer
 2,
abfallen
 1,
also
 8,
aufschürzen
 1,
ausessen
 1.
4.
›Altar‹; häufig bildhaft-symbolisch auf das ›Zentrum des Kirchenraums und den Ort des eucharistischen Geschehens‹ verweisend; ütr. (überwiegend in Phrasemen): ›Altarsakrament‹.
Phraseme:
tisch des herren
›Altarsakrament; Abendmahl‹;
zum tisch gottes, des herren gehen
›die heilige Kommunion empfangen‹.
Bedeutungsverwandte:
altar
 1; 2; 3,
brot
 4,
nachtmal
 3; 4; vgl.
abendbrot
 2,
altartisch
,
1
mal
(
das
) 5,
malzeit
 2.
Syntagmen:
den t. (gottes) aufrichten / halten / verachten, zuvorderst in die kirche stellen
;
jm. etw
. (z. B.
eine tracht
›Speise‹)
auf dem t. fürlegen
,
etw
. (z. B.
die heiligkeit
)
auf dem t. handeln
,
etw
. (z. B.
das brot
)
von dem t. empfangen, etw
. (z. B.
goldene gefässe
)
von dem t. nemen, etw
. (z. B.
die wort der stiftung des nachtmals
)
vor dem t. erzälen
; ˹
der t. gottes, des herren, der gnade / christenheit, der christen
˺ a) ›Altar (christlich)‹; b) ›Altarsakrament‹,
der t. des tempels
;
der hohe / zugerüstete t
.;
der t. in der kirche
.

Belegblock:

Schönbach, Adt. Pred.
24, 8
(
osächs.
,
1. H. 14. Jh.
):
diz brot [...] solt du enphahen von dem dische der cristenheit, daz ist von dem altere, mit rechtem gelouben und mit guten werken.
v. Tscharner, Md. Marco Polo
21, 27
(
osächs.
,
2. H. 14. Jh.
):
si lozen nemen das gesinde alle das guldyne gevese von des herren tische unde seczen wol verre dor von in das pallas.
Rieder, St. Georg. Pred.
237, 18
(Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
in dem gotzhus sach man drú ding: daz ain waz ain tisch und dar uff brot, und ain kertzstal.
Ebd.
25, 35
:
swer zuͦ dem tisch sol gân únsers herren gnade, daz der sin herze beraitet mit allem flisse, und gang denn dar und enphah hýmelschen trost.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
413, 31
(
halem.
,
1533
):
setzten min gn. herren [...] das die, so uff dem tag, da sy zuͦ des herren tisch gangen sind, [...] tantzen, das der man ein tag und ein nacht zuͦ wasser und brot [...] enthalten soͤlle werden.
Schmidt, Rud. v. Biberach
165, 1
(
whalem.
,
1345
/
60
):
Ein trachte wirt vns furgeleit vffen gottes tische.
Andreae. Ber. Nachtmal
24r
, 16 ([
Augsb.
]
1557
):
so der Kirchendiener vor dem tisch oder Altar die wort der Stifftung des Nachtmals erzelet.
Buijssen, Dur. Rat.
7, 8
(
moobd.
,
1384
):
Under aller heiligchait der chirichen [...] ist offenbar daz di heilichait, die man handelt auf dem tisch daz allerheiligstem oder gar heiligem alter, ist die aller vordrist.
Ebd.
29, 7
:
daz er icht mit ungewaschen henten ge zum tisch, nicht daz das chot der hent mailig der goͤtleichen heilichait.
Ziesemer, Gr. Ämterb.
308, 10
;
Rieder, a. a. O.
25, 33
 ff.;
Rennefahrt, a. a. O.
692, 9
;
Schweiz. Id.
13, 1906
.
Vgl. ferner s. v.
1
angster
 1,
ausschliessen
 3.
5.
›(gegenständlich und symbolisch gedachter) Mittelpunkt des Lebens einer Familie, Hausgemeinschaft, dessen Regeln durch den Ernährer (Vater) bestimmt werden (mit Bezug auf Ps. 127, 3)‹.
Wortbildungen:
tischfriede
.

Belegblock:

Luther, WA
35, 437, 16
(
1524
):
Deyn weyb wird ynn deym hause seyn | wie eyn reben vol drauben feyn | Und deyn kinder umb deynen tisch | wie olpflantzen gesund und frisch.
Ebd.
47, 666, 8
(
1539
):
Es ist trefflich ding umb haus, land, kamer, Bett, Tiesch fried.
Goldammer, Paracelsus
6, 188, 13
(
1530
):
daß sie auch an irem disch sehen ir kinder als neu zweig, so sie essen das brot irer arbeit uf irem disch.
Schmidt, Rud. v. Biberach
181, 24
(
whalem.
,
1345
/
60
):
Daz erbe ist in
[den Eheleuten]
ein, daz hus ist in ein, der tisch ist in ein, daz bet ist in ein.
6.
›Gemeinschaft, Gruppe von Personen, deren Zusammenhalt unterschiedlich begründet ist‹; im Einzelnen: ›Tischgesellschaft‹ (z. B. von Teilnehmern einer Feier, eines Gastmahls); mit Bezug auf 1 Kor. 10, 14-21 auch: ›Gemeinschaft des Leibes Christi‹; ›Tisch-, Lebensgemeinschaft‹ (z. B. von Mitgliedern einer Klostergemeinschaft); juristisch: ›Hausgemeinschaft (im Sinne einer abgabenpflichtigen Einheit)‹; ›Ehegemeinschaft‹; ›Gremium‹ (z. B. von Mitgliedern eines Rates oder einer Versammlung).
Phraseme:
das gesez zu tisch und zu bet
›das Ehegelübde‹;
jn. von / zu tisch und bet scheiden
›eine Ehegemeinschaft auflösen‹;
j. zu tisch und zu bank beieinander stehen
›in einer Ehegemeinschaft leben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abendgespreche
,
bande
,
bank
 15,
bruderschaft
 1,
2
burse
 1,
gemeinsame
,
geselschaft
 1,
gesinde
(
das
) 1; 2,
glette
,
haus
 4,
hausgesinde
 2,
haushaltung
 1,
manier
 1,
matschaft
,
partei
 1.
Syntagmen:
x tische
›die Anzahl der Gäste, die an x Tische passt‹
halten / laden
;
ein t
. (Subj. + Personenangabe)
hereinkommen
;
des tisches warten
›die Aufsicht über eine Tischgesellschaft haben‹;
j
. (z. B.
ein knabe / schüler
)
einem t. zugetan sein
›einer Schulklasse angehören‹;
an js. t. gehören, bestätigt werden
›zu einer (rechtlich definierten) Gemeinschaft gehören‹,
j. ob seinem t. sitzen
›j. bei seinen Leuten sitzen‹,
von dem t. gehen
›die Tischgesellschaft verlassen; heimgehen‹,
jn. von dem t. scheiden
›jn. aus der Tischgemeinschaft ausschließen‹;
der t. gottes, der pilger
 ;
der bischöfliche / gemeine / oberste t
.;
ein t. mit frauen / männern, ein t. vol leute / Lutherischer
 ;
am / ob einem t
. ›in der Gruppe‹, [wieviel] (z. B.
x vierdung / schot
)
vom tisch
(Steuer pro Familie, vom Deutschen Orden erhoben).
Wortbildungen:
˹
tischgenosse
,
tischgeselle
˺ ›Mitglied einer Tischgemeinschaft; Gesinnungsgenosse‹ (dazu bdv.:
commensale
,
masgenosse
),
tischrede
›(durch Mitschriften überlieferte) Rede erbaulich-theologischen Inhalts im Kreis einer Gruppe Vertrauter, Gesinnungsgenossen‹.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
1, 215, 7
(
preuß.
,
1413
):
durch desir beczalunge wille lys der homeister abir eyn geschos
[›Steuerforderung‹]
geen obir das lant gemeynlich [...] czu vorschosse 4 scot von dem tysche
[›pro Hausgemeinschaft‹]
und von der huben 1 mark.
Luther, WA
6, 44, 3
(
1519
/
20
):
derhalben auch nit wunder ist, das auff der seyten, do Christus seyn wortt hyn leytet, ßo durr und wust ist, das, wo man hundert altar odder vigilien hatt, nit eynen findt, der eyn tisch voll armer leut speyßet.
Ebd.
7, 272, 27
(
1521
):
das der tisch, offen und gewelb der Cancelley wurde uͤbir yhn ruffen und schreyen ,Emßer, leug dich nit zu todt‘.
Apherdianus
68
(
Köln
1575
):
Conuietor, Ein Commensaal / Tischgenoß.
Oorschot, Spee. Trvtz-N.
262, 2
(
wmd.
,
1634
):
Er nahm das Brot, nahm auch den Wein, | Vnd gabs den Tischgenossen.
Sievers, Oxf. Benedictinerr.
15, 26
(
hess.
,
14. Jh.
):
Die suster die mit meren schuldin behabet wirt, die sal man scheiden beide von deme dische und von dem core.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
141, 35
(
thür.
,
1474
):
daruff antwert Nigkel Heringk, daz sy
[die Ehefrau]
ym die
[die geschuldeten Gegenstände]
gegebin habe by geruwigem unde gesundem lebin unde liebe, dywyle sy gehen mochte zcu tysche unde bette.
Aurifaber, Tischreden (
Eisleben
1566
):
Tischreden Oder COLLOQVIA DOCT. Mart. Luthers / So er in vielen Jaren / gegen gelarten Leuten / auch frembden Gesten / vnd seinen Tischgesellen gefuͦret.
Chron. Nürnb.
5, 800, 18
(
nobd.
,
1516
):
Auß den genanten erkiest ein erbar rath acht menner, die schier all von renten und zinsen ir genugsame narung haben, mit denen besetzen sie das statgericht an zweien unterschiedlichen tischen, doch also das an iedem tisch auch einer auß dem rathe ein beisitzer sein muß.
Koller, Ref. Siegmunds
122, 14
(
1448
/
52
):
wie wol sache sint, zu scheyden ee zu bethe und zu dische, so werden doch vil gescheyden [...], die vernicht [...] werden und gerechtickeyt sloffet.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
8, 219, 29
Var. (
Straßb.
1466
):
Die gerechten man sein dir gesellen
[Var. 1475
2
–1518:
tischgesellen
, Froschauer
1530
:
maßgenossen
; Dietenberger
1534
/ Eck
1537
:
tischgenossen
; Luther
1545,
Sir. 9, 23:
Geselle dich zu fromen Leuten
].
Lauater. Gespaͤnste
15v
, 4 (
Zürich
1578
):
Wen̄ man von Gspaͤnsten vnd vngehüren ob einem tisch redt / doͤrffend die wyber vnd kind etwan kum allein für die thür hinuß gon / förchtend es begaͤgne jnē etwz.
Martin, H. v. Sachsenh. Tempel
522
(
schwäb.
,
1455
):
Wer hört zuo gottes tisch, | Der nem des inbis war.
Anderson u. a., Flugschrr.
29, 7, 16
([
Augsb.
]
1524
):
es ku͂pt ye ain gantzer tisch vol Lutherischer herein zuͦ meyne͂ Ayden / vnd hoͤrt doch warlich ainer kain guͦt Christlich wort von jn.
Mell u. a., Steir. Taid.
45, 3
(
m/soobd.
,
1523
):
Nachdem auch vil verswendung und uncosten mit hochzeiten bescheen sein, sol furan kainem burger nemblich den vermuglichisten auf seiner hochzeit uber vier tisch und uber ain mal vier essen [...] ze halten und ze geben nit gestatt werden.
Moscouia E 2v,
24
(
Wien
1557
):
Er soll sich auch nit allain reichlicher speisen / sonder jeder zeit bey dem gemain Tisch beleiben / vnnd sich der gemain speiß neben den andern bruͤedern betragen.
Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 58, 35
;
Toeppen, a. a. O.
338, 32
;
3, 599, 17
;
605, 20
;
Hauber, UB Heiligkr.
1, 629, 4
;
Dwb
11, 1, 1, 519
;
Schweiz. Id.
13, 1901
 f.;
1912
 f.
7.
phras.:
der tisch des lams
›die Tischgemeinschaft der Seligen (mit Bezug auf Apk. 19, 9)‹.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 228, 1
(
Leipzig
,
1537
):
ZV disch dieses Lemlins so rein, | Last vns lob singen alle gemeyn, | Die wir durchs Rotmeer gangen sind, | Geschmuckt mit weissem kleyde fein.