taxierung,
die
.
›Abschätzung, die der Festlegung von Abgaben oder Gebühren zugrundeliegt‹;
zu
taxieren
 1.
Syntagmen:
gebürliche t
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
4, 437, 6
(
preuß.
,
1454
):
Und auf das die kleinen stedte gutwillig mit zu dieser taxirung weren, so solden land und stedte nach irem hogsten vermogen in hulflich sein.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
229, 23
(
smoobd.
,
1624
):
so soll er den gehorsamen geschickten tail der rechtkost nach gepurlicher taxierung entheben.
Pfälz. Wb.
2, 172
.