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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 02.08.2018 11:28
talrecht,
das
.
›in Halle/Saale im Gebiet des Salzwirkens (im Tal) geltendes Recht‹;
vgl.
talgericht
.
Belegblock:
Opel, Spittendorf
118, 25
(
osächs.
,
um 1480
):
Wir wysszen wol, das yr nach talrechte das saltz zu messzen pflichtig seyt.