synode,
synodus,
der / die / das
;
teils lat. Flexion, mehrfach ohne Flexion.
›Synode, Versammlung aller Angehöriger eines kirchlichen Sprengels oder (eingeschränkt:) höherer kirchlicher Würdenträger‹.
Zur Sache:
4
Rgg
7, 1970
.
Bedeutungsverwandte:
1
kapitel
 3,
versamlung
; vgl.
concilium
.
Syntagmen:
das / einen synodum ausschreiben / besitzen / halten
(Letzteres mehrfach),
mit einem gesang anfangen
;
das synodus ein ende nemen, zu dem synodum alle inwoner kommen
;
der synodus mit 40 bischofen, auf dem land
;
der heilige / ordentliche / zukünftige synodus
.

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte
7, 10
(
nobd.
,
1589
):
ihre gnaden ohne das entschlossen, den synodum ufm land, wie der vor in allen pfarren gehalten worden, wieder ausschreiben und mandirn zu lassen.
Ebd.
10, 22
:
Ich [...] kirchherr [...], ruffe aus und verkündige [...] den heiligen synodum [...]. Darzu sollen kommen alle inwohner dieser pfarr.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
564, 13
(
halem.
,
1537
):
beschrybung des sinodi.
Chron. Augsb.
7, 187, 7
(
schwäb.
, zu
1549
):
Von dem buͤch, so auf dem synoda, zuͤ Dillingen gehalten gemacht worden ist. Als das synodus, [...], sein end genomen, haben sie ain ordnung ainer reformation [...] angestelt.
Koller, Ref. Siegmunds
143, 33
(Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
es sol auch ain pischoff alle iar ainen sinodum halten mit seiner pfaffhait.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
22, 20
(
tir.
,
1521
):
doch weͮllen wir auͮf dem zuͮekunftigen sinodo und versamluͮng der briesterschaft, den wir [...] willens sein, pald nach ostern fuͮrzunemen.
Schweiz. Id.
7, 1085
 f.