stolle,
der
;
-n, -ns/-n
.
1.
›Stützpfosten, Fuß, Bein an Möbeln (meist) oder sonstigen Gegenständen (z. B. an Töpfen, am Hufeisen); Pflock (zum Aufhängen z. B. von Kleidungsstücken)‹.
Phraseme:
die bruch
(s.
3
bruch
)
an den stollen henken
(wohl erotische Anspielung).
Bedeutungsverwandte:
fus
,
pfeiler
 1,
stütze
 1,
untersaz
.
Syntagmen:
stollen drehen / machen
;
die stollen silbern sein, das haus aufhalten
;
die stollen des gestüles, am bette / hufeisen, zu dem bette / tisch
;
der köstliche s
.
Wortbildungen:
stoleisen
(s. u. Belegkommentar),
stolkachel
›Kochgefäß mit Füßen‹ (17. Jh.),
stollenkiste
›auf Füßen stehende Kiste‹ (a. 1571).

Belegblock:

Schöpper
72a
(
Dortm.
1550
):
Columna. Saul stud pfeilr / stuͤtz / fuß vndersatz stoll.
Fischer, Brun v. Schoneb.
1531
(
md.
, Hs.
um 1400
):
di stollen
[des Bettes]
waren silberin | und gaben also kostbern schin | daz waren vier togunt.
Hübner, Buch Daniel
5800
(
omd.
, Hs.
14.
/
A. 15. Jh.
):
des gestules stollen | waren glich des vures flam.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
91, 6
(
Frankf./M.
1568
):
[Jch dreh] Predigstuͦl / dran man sich kan steuwrn / | Koͤestlich Stolln / zu Tisch vnd Betten.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
53, 12, 2
(
schles.
, Hs.
1358
):
Welch gast her jn fuͤrit adir ws Stol ysin, das pfert gibt ein quart
[wohl ›Hufeisen‹; im Glossar der Ausgabe wird ›Stahleisen‹ vermutet].
Fastnachtsp.
527, 2
(
nürnb.
,
v. 1494
):
Karkolfus: Vier stollen halten das scheißhaus auf.
Bächtold, N. Manuel. Elsli
268, 302
(
Basel
1530
):
hast sie [frawen] bunden, eb sie erwachet, | An vier stollen, die am bett sind gemachet.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
509
(
Genf
1636
):
Stoll an einem huffeysen / damit das Pferd hafftet.
Seuffert u. a., Steir. Landtagsakten
1, 88, 27
(
m/soobd.
,
1445
):
sollen stet und merkkt mit ainer ubermass irer aufgelegten rustigung mit harnisch und gewere, nemlichen ruekkhrebs, armschin und brekkelhawbel, spis, hellibarten und stole
[›Hufeisen‹?]
versehen sein.
Zingerle, Inventare
103b, 34
(
tir.
/
vorarlb.
):
iiii erein häfen, ainer an ainen stollen.
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
298, 11
;
Maag u. a., Habsb. Urbar
2, 1, 752, 19
;
Pfälz. Wb.
6, 619
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
341
;
Schweiz. Id.
11, 276
;
Schwäb. Wb.
5, 1794
.
2.
›Bergwerksstollen, horizontal oder mit leichtem Anstieg in das Gebirge getriebener, mit Pfählen ausgekleideter bergmännischer Bau zum Zwecke des Abbaus von Erzen, der Zuführung von Luft, des Abführens von Wasser‹; sehr vereinzelt tropisch, z. B. ›Höhle‹; ›Felsgestein‹; ansatzweise auch: ›Stollenrecht‹.
Gehäuft bergbaubezügliche Texte des Omd. und östlichen Inseldeutschen; die gesamte Wortbildungsstrecke mit
stol-
,
stollen-
zeigt überwiegend bis ausschließlich die gleiche Textsortenbindung.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):
bergwerk
 2,
gang
 5,
grabe
(
der
) 1; 4,
grube
 1; 5,
schacht
,
zeche
.
Syntagmen:
den / einen s. anheben / annemen / auflassen / bauen / durchgraben / faren / holen / messen / verstürzen, jm. einen s. leihen, einen s. in eine zeche treiben
;
dem s. schade geschehen
;
auf dem s. berg
›faules Gestein‹
liegen lassen, erz im s. haben, im s. knappenwerk treiben, in einem s. nachlässigkeit spüren, einen durchschlag in einem s. machen, einen durchlas in einem s. haben, in dem s. etw. einnemen, mit dem. s. nahe zu einer grube kommen, steuer zu einem s. geben, holz zu einem s. gebrauchen, jm. feld zu einem s. vererben
;
der s. im bergwerk
;
der gemeine / tiefe s.
;
das mundloch des stollens
.
Wortbildungen:
stollenarbeit
,
stollengang
›Erzgang, der von einem Stollen aus abgebaut wird‹,
stollengezäue
›Material und Werkzeuge des Stollenbaues‹,
stollenhäuer
›Stollenarbeiter‹,
stollenmeister
›Vorstand derjenigen, die einen Erbstollen abbauen‹ (so das Glossar
Piirainen, Igl. Bergr.
),
stollenmundloch
,
stollensole
,
stollenstufe
›Zeichen, das an dem Punkt eines Erbstollens geschlagen wird, von dem ab der Stöllner ihn nicht mehr weitertreibt und auf seine Stollenrechte Verzicht leistet‹,
stollenteufe
›von einem Stollen einzubringende oder eingebrachte Teufe‹.

Belegblock:

Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
104, 5
(
Frankf./M.
1568
):
Jch treib alles Ertz Knappenwerck / | [...] | Mit den Steigern / Knappen vnd Bubn / | Jn Stollen / Schacht vnd den Ertzgrubn / | Mit graben / zimmern / boͤltzn vnd bauwn.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
32, 22
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
wie sie große herrensölden bauen und schechte, stollen und tiefe funtgruben in die erden durchgraben.
Ermisch, Sächs. Bergr.
193, 3
(
osächs.
,
1509
):
Es sall auch keyn hewer [...] in einer wochen von gruben- ader stollenarbeyt meher dann ein lon nemen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
58, 11
(
omd.
,
1450
):
ab eynigem not seyn wurde eynen stollen zcu holen und muste das thun durch eynes andern mannes czynwergk, das muß man ym gonnen.
Ebd.
94, 2
(
um 1559
):
Wo man aufn stollengengen anhalten sol.
Ebd.
116, 12
ff.:
Wurde ercz troffen mit einem stollen und der stoln hette seine gebuhrliche erbteufe als 9½ lachter seiger nicht am selben ort des erczes, so geburt dem berckmeister und geschwornen das vormesgelt davon, [...]. Da aber ein erbstollen [...] silber machte, davon ist er berckmeister und geschwornen, [...], kein vormesgelt zu geben schuldig, obgleich der stollen zu dem felde, [...], gehorete.
Ebd.
118, 8
:
So [...] der erbstolln brechte in dieselben schechte sein erbteufe saigergerade ein, von der hengbanck nieder zu wegen auf die stolnsole, so sol ihme in derselben maßen sein erbgerechtigkeit folgen.
Ebd.
124, 32
:
Treiben gewercken in irem felde orter in einer stolnteufe der meinung, dem stoln ercz zu enthauen, und der stolner erschluge auf dieselben orter, wolte die gewercken abtreiben, auf diesen fall sein die gewercken von irem orte und straßen nicht eher zu weichen schuldig, es sey dan, das der stolnhayer in der wasserseige erbeitendt, siczend auf seinem siczpfal, mit seiner keilhaue.
Ebd.
125, 26
:
sollen obbemelte stollenstufen aller gelegenheit, in welchen maßen und felde der stolner aufgelaßen und stufen hat laßen schlagen, deutlich vorzeichnet werden beim berckmeister.
Ebd.
150, 7
(
1554
/
1633
):
Bergk lest man nicht liegen uf den stollen, [...], auf das den stöllen beydes an bringung wetter sowohl auch an benehmung waßers, keine hinderung, noch an d(r)eckwergen kein schade geschehe.
Ebd.
10
:
wirdt nicht gestattet, durchlaße oder weschen in den stollen zu haben.
Ebd.
206, 17
:
Stollen werden durch bergkmeister undt geschwornen ihrer jeder einmahl durchfahren.
Ebd.
216, 12
:
Ihme gebührt auch fleißige aufachtung zu geben uf das stollengeczäch, also uf brette, pfosten, schwarten, seile, kraczen, keilhauen und altes eisengeczäch, karren, kübel.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
185, 22
(
osächs.
,
1530
):
Hat einer vil teil im stollen, so heibt er vil außteilung.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
20, 20, 203, 22
(
schles.
,
1518
):
wie dieselben bergwerck grueben schechten und stollen [...] ausgeteylet und vormessen werden sollen.
Ebd.
21, 9, 3
(
1524
):
mögen auch alle und jede gewergken [...] frei holz zu allerlei bergwergs notdurft als rustholz und bauholz [...] frei zu gebrauchen haben.
Ebd.
198, 9
(
1650
):
Und ist dieses stollenmundloch von abend gegen morgen in die 500 klaftern die wasser abzufüren auf den hauptschacht zu gefuret [...] worden.
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
81, 24
(
nürnb.
,
1464
/
75
):
auch sullen sie solichen stollen und fels, so sie geraumt haben, zu grunt herauß prechen.
V. Anshelm. Berner Chron.
3, 222, 25
(
halem.
,
n. 1529
):
wie d’hoptluͤt in stoͤllen und andren orten gelt haͤttid ingnommen und ussgeben, [...], den zuͤg zewenden.
Piirainen, Igl. Bergr.
21, 2, 35
(
slow. inseldt.
,
16. Jh.
):
merckht, das zwayer hanndt stolen sindt, Damit man das perckhwerch paẅeth, [...], Der ain der haisset, ain suechstolen, der annder ain Ehafftig(er) Stollen.
Ebd.
23, 2, 27
:
wer darin(en) arbaitet, ab dem wasserr, der muess das thuen, mit wissen des Stollenmaisters vnd seiner gewerckhn.
Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 88, 21
;
104, 23
;
Ermisch, a. a. O.
14, 11
;
44, 11
;
48, 18
;
193, 11
;
Löscher, a. a. O.
108, 4
;
Weizsäcker, a. a. O.
223, 17
;
Piirainen, a. a. O.
21b
, 28;
25b
, 24; S. 
84
;
ders., Stadtr. Kremnitz
46
;
ders., Recht Schemnitz.
1986, 317/8
;
ders., Stadtr. Sillein
159a, 22
;
Patocka, Salzwesen.
1987, 184
f.;
Paul, Wb. Bergmannsspr.
1987, 238
;
Veith, Bwb.
465
;
467
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
509
.
Vgl. ferner s. v.
abrechnung
 1,
anhalten
 3,
anheben
 9,
annemen
 15,
auflassen
 8,
ausfaren
 4,
stolner
,
stolort
.
3.
›Textteil, Textstelle; Inhalt des Textteils; grobe Posse, Geschichte, Angelegenheit; wichtiger Teil der Aussage‹; speziell: ›einer der Teile des Aufgesangs der Meistersingerstrophe‹.
Phraseme:
gute stollen treiben
›passende Sprüche drauf haben‹.

Belegblock:

Fastnachtsp.
224, 11
(
nürnb.
,
v. 1486
):
horet zu an spot und lachen, | Ob man die stollen zu grob wurd machen.
Mayer, Folz. Meisterl.
93, 100
(
nobd.
,
1517
/
8
):
So ir in einem stollen | Nun solches mugen dollen | Und darzu me | im abgesang do mite | Ir achten solches nite.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
1347
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
Wir kumment yetzt vff andre stollen | Vnd bringen haͤr die rechten grollen.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst
1, 362, 6
(
Straßb.
1522
):
Fieng an und beichtet im und sagt guͦt groß grob Stollen.
Niewöhner, Teichner
422, 87
(
moobd.
,
1360
/
70
):
also wirt dem menschen schein | leib und guͦt in solhem stol | daz er da mit wurchen sol | unserm herren fuͤr dw zeit.
Turmair
1, 534, 22
(
Augsb.
1517
):
In lectione periodos plena sententia dicitur, ,ein satz, pas‘. cuius partes sunt commata ,stolel‘ et cola ,setzel‘.
Reithmeier, B. v. Chiemsee
3, 12
(
München
1528
):
Jn allen [...] abuerschriben stollen wirt lautter befunden, daz dich plosser gelawb allain nit salig mach.
Ebd.
80, 11
:
Der yetzgemelt stoll zewcht sich aigentlich allain awf die selen im fegfewr.
Schweiz. Id.
11, 280
.