stima,
die
; aus
ital.
stima
›Schätzung‹
(Dwb 10, 2, 2, 3056
).›Schätzung einer Ware, Preisfestsetzung‹; als Metonymie: ›dazu einberufene Sitzung der zuständigen Behörde‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. anschlag
schätzung
Belegblock:
Müller, Welthandelsbr.
133, 24
(schwäb.
, 1506
): Des stima macht man, darnach er frag hat und darnach die puren sehn, (das) er minus gült dan der zima.
Ebd.
163, 14
: Man macht auch gewonlich in Puia in yedm dorf alle jar ain stima oder voza oder saxo, wie vil ain tunell mandl in stainen lutter mandl geb.
Ebd.
184, 15
: So soll der koufman die scharnutzn nemen und [...] den selber antwurten auf die stima, dan die dazu gesetzt sind und sol sy laussen stimiern, wie die negl fusti halten.