stilleger,
das
.
›Gebühr, Betrag, Unkostenentschädigung für einen Aufenthalt auf der Reise‹; Gw zu
leger
(
der
) 1 oder zu
stilliegen
.
Bedeutungsverwandte:
botenlon
.

Belegblock:

Jacobs, UB Langeln
456,
Anm. 1 (
omd.
,
1585
):
bothelohn u. stilleger ihme zahlt 18 gr.