sterzel,
der
;
–/-Ø
.
– Oobd.
1.
›Müßiggänger, Bettler, Herumstreichender‹;
zu
sterzen
 2.
Bedeutungsverwandte:
beghard
,
1
betler
,
sterzer
 1; vgl.
bärenhaut
 2,
bärenhäuter
,
bärenleiter
 1,
gassentreter
,
lediggeher
,
müssiggeher
 2,
stabyl
,
statnasche
.

Belegblock:

Schultheiss, Achtb. Nürnb.
108, 21
(
nobd.
,
1383
):
C(unrat) Vogler und Agnes sein wirtin, Stertzel ist die stat verboten 3 jar und 3 meyl hindan daruͤmb, daz si sich miteinander zankten umb ein kint.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat.
423, 8
(
oobd.
,
1349
/
50
):
die sterzel niezent die wurz und legent sich alsô zerplæt an die strâz.
Chron. Augsb.
4, 68, 15
.
2.
›Beauftrager der jeweiligen Obrigkeit zur Kontrolle des Bettelwesens, der Landstreicherei und damit verbundenen Belästigungen‹;
vgl.
sterzen
 2.
Bedeutungsverwandte:
betlermeister
,
bettelrichter
; vgl.
bettelvogt
.

Belegblock:

Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
205, 35
(
nobd.
,
1490
):
were das [petteln] uberfure und durch die stertzel begriffen wurde, sol gestraft werden.
Ebd.
206, 31
:
eß wollen auch die hern des oberrats etlich person darzu verorden und setzen, die do stertzel geheyssen sein, die auff die betler ein besunder aufsehen werden haben.
Chron. Nürnb.
5, 816, 14
(
nobd.
,
1516
):
Vor den herrn zum amptbuch geordnt sollen die hernachgeschriben ambtleut gefertigt werden, [...]. Aufstosser der parchant 1. Ablasser und eicher 2. Angießer u. petelrichter oder stertzler 2.