profession,
die
;-Ø/–
;im 16. Jh. über
mfrz.
profession
›Bekenntnis, Beruf, Stand‹
aus lat.
professio
›öffentliches Bekenntnis, Gewerbe, Geschäft‹
, Ableitung aus lat.
profitērı̄
›öffentlich erklären, frei bekennen‹
(Georges
; 2, 1965
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
, 1045f.).1993
1.
›Beruf, Amt‹, dann auch in der Wissenschaft ›Fach, Disziplin‹; vgl.
proferieren
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. ampt
das
) 1, beruf
Belegblock:
Memminger Chron. Beschr.
15, 17
(Ulm
1660
): Da er nun der Schul fuͤnff Jahr lang rühmlich vorgestanden / wurde er nacher Tüͤbingen zur Profession der Rhetoric vnd Griechischen Sprach beruffen.
Sudhoff, Paracelsus
8, 55, 13
(1530
): welcher wolt der sein bei allen gelerten, der nicht einer profession felsen wolt besser dan ein sand achten, als allein die gehürneten academischen bachanten.
Schwäb. Wb.
1, 1431
f.; Schweiz. Id.
5, 504
; Öst. Wb.
3, 1033
f.2.
›öffentliches Bekenntnis‹; vgl.
proferieren
2.Bedeutungsverwandte:
bekentnis
Belegblock:
Rot
342
(Augsb.
1571
): Profession, Offentliche bekandtnuß / außgebung vnd beruͤhmung einer kunst.