profession,
die
;
-Ø/–
;
im 16. Jh. über
mfrz.
profession
›Bekenntnis, Beruf, Stand‹
aus
lat.
professio
›öffentliches Bekenntnis, Gewerbe, Geschäft‹
, Ableitung aus
lat.
profitērı̄
›öffentlich erklären, frei bekennen‹
(
Georges
2, 1965
;
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
1993
, 1045f.).
1.
›Beruf, Amt‹, dann auch in der Wissenschaft ›Fach, Disziplin‹;
vgl.
proferieren
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ampt
(
das
) 1,
beruf
 3.

Belegblock:

Memminger Chron. Beschr.
15, 17
(
Ulm
1660
):
Da er nun der Schul fuͤnff Jahr lang rühmlich vorgestanden / wurde er nacher Tüͤbingen zur Profession der Rhetoric vnd Griechischen Sprach beruffen.
Sudhoff, Paracelsus
8, 55, 13
(
1530
):
welcher wolt der sein bei allen gelerten, der nicht einer profession felsen wolt besser dan ein sand achten, als allein die gehürneten academischen bachanten.
Schwäb. Wb.
1, 1431
f.;
Schweiz. Id.
5, 504
;
Öst. Wb.
3, 1033
f.
2.
›öffentliches Bekenntnis‹;
vgl.
proferieren
 2.
Bedeutungsverwandte:
bekentnis
 2.

Belegblock:

Rot
342
(
Augsb.
1571
):
Profession, Offentliche bekandtnuß / außgebung vnd beruͤhmung einer kunst.