probierjar,
das
;-s/–
.›Probejahr‹; in der christlichen Kirche ›Probejahr für Novizen vor dem endgültigen Eintritt in ein Kloster‹;
zu
probieren
2, jar
3.Belegblock:
Nyberg, Birgittenkl.
1, 287, 2
(oobd.
, 1540
): das wir sy vnd die schwestern mit dem probierjar nit wellen beladen.
Ebd.
2, 289, 19
(oobd.
, 1538
/40
): hat vnß von in bracht ein copei der bullen vnd form wy sy es mit dem probirjar vnd den nouiczen halten.