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post,die
;-en/–
;im 16. Jh. aus
ital.
posta
›von einem Vorsteher verwaltete Station, an der Pferde und Boten gewechselt werden können‹
, dies aus subst. lat.
posita
, femininem Part. Prät. von lat.
ponere
›setzen, stellen, legen‹
(Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
).1993, 1030
1.
›Nachricht, Botschaft‹.Syntagmen:
eine p. ausrichten / hören / schicken; eine p
. (Subj.) herkommen / kommen / zukommen
.Belegblock:
Lappenberg, Fleming. Ged.
154, 73
(1635
): Und diß, sprach er, das | für dies gute Post.
Göz. Leichabd.
208, 4
(Jena
1664
): Dem Alt-Vater Israel / als ihm die unverhoffte Post zukam / daß sein Sohn Joseph [...] annoch bei leben [...] waͤhre.
Weise. Jugend-Lust
91, 15
(Leipzig
1684
): vergebet mir / daß ich keinen sonderlichen Danck vor die Post abstatten kan.
Sachs
12, 237, 17
(Nürnb.
1553
): es laut die nechst bost, | Es geh mit uns auff groß unkost.
Barack, Zim. Chron.
2, 592, 29
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): Hiczwischen het er stettigs sein post geen Rotweil.
Chron. Augsb. , zu 1550):
7, 233, 14
(schwäb.
er ritt alsobalde mit der post darvon.
Ebd.
8, 458, 14
(schwäb.
, 1563
): Es ist aber am sontag zů nachts ain post herkomen, daß das kriegsvolk [...] widerumb sei abgezogen.
Ukena, Luz. Sp.
1177
(halem.
, 1575
): Ich ghör ein post, wens mich nit trügt.
Chron. baier. Städte. Regensb.
176, 19
(noobd.
, 1541
): dy kayserlich majestät het immer sein post, wie es stund, vor grossen sorgen.
Qu. Brassó,
5, 451, 5
(siebenb.
, 1613
): schicket er eine Post uber die ander mit vielem Verheiss.
Dasypodius
170v
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
364
; Dief./Wü.
805
; Schwäb. Wb.
1, 1317
; Schweiz. Id.
4, 1796
f.; Öst. Wb.
3, 667
f.2.
›(Post als) Einrichtung zur Beförderung von Nachrichten, Menschen‹.Phraseme:
per post reiten
›mit der Post reisen‹.Wortbildungen:
postregal
postros
postwesen
Belegblock:
Lohmeyer, K. v. Nostitz
286, 13
(preuß.
, 1578
): Weil sich auch die armen Leute der Post halben zum Höchsten beschweren, so soll hinfort keiner geführt oder durch die Post gefördert werden.
Aubin, Weist. Hülchrath
207, 35
(rib.
, 1594
): Seiner gnaden hört zu der klockenschlag, der föhel- und wildfang, der vogelsang, gebot und verbot, der angriff, galg, rad, post und alle gewalttaten.
Barack, Zim. Chron.
3, 518, 19
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): das der jünger herr [...] abermals per post geen Insprug und wider herauss solt reiten.
Chron. Augsb.
8, 361, 7
(schwäb.
, zu 1548
): Maximilianus [...] reit auf der post in Hispanien.
Rennefahrt, Gebiet Bern
567, 37
(halem.
, 1675
): Memoriale wegen des regalrechtens der posten.
Rennefahrt, a. a. O.
569, 33
; 571, 25
; Maaler
319r
.