pflichtverwandte,
der
›j., der in einem Dienst- und Abhängigkeitsverhältnis steht‹;
zu
pflicht
4.Belegblock:
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
48, 1
(nobd.
, n. 1525
): An unsere undertanen und pflichtverwandten, bawrenmaister und alle ander di unsern zu Brethain und andern orten.