pflastergeld,
das
.
›Geld, das zur Unterhaltung des Straßenpflasters (von Fuhrwerken) erhoben wird‹;
zu
pflaster
 3,
geld
(
das
) 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
pflastermaut
,
pflasterzol
.

Belegblock:

Schwäb. Wb.
1, 1056
(
1. H. 17. Jh.
).