pfarkind,
das
.
›zu einer Pfarre gehörende Person, Mitglied einer kirchlichen Gemeinde‹;
zu
1
pfar(re)
 1,
kind
 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
parochian
.

Belegblock:

Jürges u. a., Waldecker Chron.
341, 5
(
wmd.
,
1543
):
damit auch die pharkinder ire ubung zur andacht haben, sall man dieselben etlige namhaftige, verduitsche psalmen und bewerte geistliche gesenge lernen.
Mathesius, Passionale 46 R,
7
(
Leipzig
1587
):
Ihr meine lieben Pfarrkinder / nemet diese heilige tropffelin mit vnd im Glauben an.
Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 678, 3
(
Nürnb.
1631
):
Wo warn sein Pfarrkind vnd Kirchspiel? | Warn Jr wenig oder viel?