pfareinzieher,
der
.›für den Einzug der Einkünfte aus einer Pfarrei Verantwortlicher‹;
zu
1
pfar(re)
1, einzieher
1.Belegblock:
Roder, Stadtr. Villingen
155, 15
(önalem.
, 1573
): Welcher zum pfarreinzieher genomen würdt, der soll schwören, daß er die järliche geföll, zins, gülten, frucht […] fleissig und getrewlich einzieht.