pfannengeld,
das
;
–/-gelder
.
›Abgabe für die Ausübung des Brau- und Siederechts‹;
zu
pfanne
 2,
geld
(
das
) 4.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 195, 11
(
schles.
,
1642
):
Iedoch halten wir uns unsern erben […] ausdrücklich bevor unsere ka. ko. und landesfürstlichen regalia als metall bergwerke schätze der erden […] salzzoll und pfannengelder.