pfandbuch,
das
.
›von einer offiziellen Behörde geführtes Buch mit Pfandverschreibungen auf unbewegliche Güter‹;
zu
pfand
 3,
buch
 3.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl.
290, 5
(
nalem.
,
1520
):
das die versatzungen, die in der statt pfandbůch beschehen, vor allen andern versatzungen […] darumb, vorgond.
Schwäb. Wb.
6, 1636
.