pfalzstube,
die
.wohl ›Schreib-, Amtsstube, Kanzlei eines Gerichts-, Rathauses‹;
zu
pfalz
2, stube
1.Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 376, 1
(schwäb.
, 1678
, Hs. 1570
): Dann drittens ihnen die statuta und ehehaften durch den oberambtman vor der pfalzstuben heraußen offentlich verlesen werden.