pfaffenson,
der
.
›(unehelicher) Sohn eines katholischen Geistlichen‹;
zu
pfaffe
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
pfaffenkind
.

Belegblock:

Chron. Augsb.
7, 353, 25
(
schwäb.
, zu
1559
):
hat die kay. mt. alle kistler gesellen […] zuͤsamen fordern und inen ain ernstliches mandat […] lesen lassen, darinnen vermeldt, daß sie den kistler, so zu Pobingen seßhaft, gleichwol ain pfaffenson und unehelich gewest ist, wie ainen andern maister halten, so ehelich geboren.