petter,
der
;
zu
mhd.
phetter
, dies aus
mlat.
patrinus
›männlicher Taufzeuge‹
(
Lexer
2, 242
;
DuCange
6
, 218c;
R. Hildebrandt, in
:
H. H. Munske u. a., Festschr. L. E. Schmitt
1988, 670
);
vgl. auch
pfetter
.
– Zur Verbreitung des Wortes in den rezenten Mundarten s.
Dwa
4
.
1.
›Pate, männlicher Taufzeuge‹.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier
163, 24
(
mosfrk.
,
1593
/
4
):
daß dem neu gebornen kind jederweil zwei sonderliche personen, mann und weib, zum zeugnuß des heil. taufs [...] als pätter und goden zuverordnet werden.
Vilmar
296
.
2.
›Patenkind‹; antosem zu 1.

Belegblock:

Wolf, Gesetze Frankf.
387, 14
(
hess.
,
1509
):
wurde auch eyne oder eyner eyn kint zcu heben erfordertt, ist derselbe [...] bisz in das vierde glied verwantt, sollen sie dem pettern oder gaden so vill sie wollen schencken.