pastor,
der
;
-s/-e
, auch lat. Pluralform:
-es
;
aus
lat.
pāstor
›Hirte‹
(
Georges
2, 1503
).
›Pastor, Pfarrer, Seelsorger, für die Seelsorge einer Kirchengemeinde Verantwortlicher und in dieser Funktion mit wirtschaftlichen und familienrechtlichen Aufgaben Betrauter; Inhaber einer Pfarrstelle und der damit verbundenen Rechte‹; ütr.: ›Vertreter, Anwalt von etw. (z. B. des Irrtums)‹.
Bedeutungsverwandte:
kirchherre
 2,
leutpriester
,
pfarher
,
selsorger
,
templierer
.

Belegblock:

Schöpper
64b
(
Dortm.
1550
):
Pastor. Pfarrherr pastor pfärner seelsoͤrger leutpriester kirchherr templierer.
Loesch, Kölner Zunfturk.
2, 206, 3
(
rib.
,
1438
):
zo den heilgen geswoiren ind der pastoir vurs. bij sijnre priesterschaf ind eide begriffen, dat in wislich ind kundich sij, dat Hans Cluntz bewijser dis briefs elige son sij Heinrich Cluntzen.
Buch Weinsb.
2, 299, 32
(
rib.
,
1575
):
wan er abstunde, wurden wir balder einen pastor bekomen dan die von Dutz einen koehirten.
Aubin, Weist. Hülchrath
133, 2
(
rib.
,
vor 1593
):
dem h. probsten […] oder zeitlichen pastoren der erbzins und höner erfallen zu lieferen […] sein.
Koeniger, Sendgerichte 
289, 13
(
mosfrk.
,
1641
):
wen ein herr pastor zu s. Johannestag ankombt, dass er schuldig ist den sehendern den vesperwein zugeben.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch 
9939
(
rhfrk.
,
um 1405
):
Das man sij solde billicher heissen wolffe | Dan man sij scheffer odir pastore nennen solde.
Kollnig, Weist. Schriesh. 
124, 14
(
rhfrk.
,
1610
):
man weist auch zu recht, das ein pastor den pfarrhoff und scheuren und stall in baw stellen soll.
Ebd.
275, 7
(
1562
):
Der schöff weiset auch zu recht, daß der dorfsherr daß faßelviehe zweiteil halten, der pastor das dritteil.
Grimm, Weisth.
5, 568, 6
(
mfrk.
,
1568
):
wein und frucht ist halber der vogtsherrn und halber des pasters.
Opel, Spittendorf
360, 34
(
osächs.
,
um 1480
):
darvon geschach der stadt wenigk frommen, sondern die pastores des irthumbs besorgten sich des.
Rot
336
(
Augsb.
1571
):
Pastor, Ein viehhyrt […]. Weyter wirdt solches wort inn Geystlichem standt / das man die Priester vnnd Seelsorger pastores nennt / Vnnd geschicht solches in einer gleichnus / dann was der Vichhyrt mit den vnuernünfftigen schaffen zuthůn schuldig / Das ist der Geistlich Pastor in seiner gstalt auch schuldig. Nun wirdt aber mit disem wort pastor nit allein verstanden der Hyrt / Weydner / Prediger vnnd Lehrmeyster der Kirchen / sonder vil mehr wirdt bey vns Pastor geheyssen / dem die Pfarr eygen ist / vnd abnutzung daraus nimbt / die jhm sein Vicari […] reichen můß / wenn er schon selbs zu seinen Schaͤflein nim̃ermehr kompt […]. Darzu offt so ellendt vnnd barmhertzig Vicarios fuͤr sich darstelt / die kaum recht lesen koͤnnen / auch nicht viel sorg tragen / wie man die schaff soll weydnen vnd leren / sonder wie man jn die woll sol scheren.
Loesch, a. a. O.
2, 205, 27
;
213, 29
;
214, 13
;
Anderson u. a., Flugschrr. 2, 
13, 7
;
Shess. Wb.
1, 603
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 43
;
Möller, Fremdwörter.
1915, 122
;
Goertz, Liturgie.
1977, 339
.
Vgl. ferner s. v.:
abkrauten
.