partierer,
der
;–/-Ø
.›Händler, Krämer, Verkäufer; unehrlicher Kaufmann, Betrüger‹;
zu
2
partieren
.Bedeutungsverwandte:
paudelkrämer
vorkäufer
Belegblock:
Enders, Eberlin
3, 161, 7
Marg. (Eilenb.
1524
): Buchtrucker vnd Parthierer
[Randglosse; längere Schilderung der Geschäftspraxis im Haupttext].
Helbig, Qu. Wirtsch.
1, 74, 12
(md.
, 1586
): dass ein jeder wirth oder wirthin selbst einkauffe und keine partirer oder vorkauffer halten soll.
Ebd.
2, 25, 23
(1484
): Sie sollen auch in vnnd awßerhalben den merckten auf die partyrer vnnd Schottenn eyn vleyssigk aufsehen haben, das die rechtfertige war […] vorkawfen.
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 669, 29
(preuß.
, 1445
): so lege wir abe alle pudelkromer und partirer bey vorlust erer ware, sam schedeliche lewthe dis landis.
Helbig, a. a. O.
2, 22, 29
; Schwäb. Wb.
6, 1593
.