parteien,
V.
1.
›sich in Parteien teilen, Gruppen bilden; Parteiungen anzetteln, jn. zu Parteiungen bewegen, Zwietracht säen‹.Bedeutungsverwandte:
1
partieren
scheiden
sondern
zerteilen
zweien
Belegblock:
Schöpper
112b
(Dortm.
1550
): partiri. zertheilen partheien zweien partieren scheiden suͤndern.
Enders, Eberlin
2, 42, 34
(Grimma
1522
): vnd wir vns durch kein […] schein lassen absondern, parteyen in sonder secten.
Strauch, Schürebrand
11, 17
(els.
, E. 14. Jh.
): also in etlichen kloͤstern sich die nunnen partigent und gegen enander sich teilent.
Dief./Wü.
794
; Öst. Wb.
2, 371
; Schweiz. Id.
4, 1624
.2.
›Partei ergreifen, sich bei bestehenden Auseinandersetzungen auf die Seite einer Gruppierung schlagen‹.Bedeutungsverwandte:
2
rotten
Belegblock:
Anderson u. a., Flugschrr. 20,
4, 4
([Augsb.
] 1525
): dz yemandts mit dem andern zů krieg vnnd zů auffrŭwer bewegt wurde / sol sich niemãts rottẽ noch Partheyen in kaynen weg / vnnd soll die nechst person in was stands die sey / macht haben fryd zŭ byetten.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
78, 17
(halem.
, 1543
): Weyter so haben wir umb mer frids willen und zu abstellung des partyens angesehen und gesetzt, so zwen oder mer mitainandern stößig oder unains wurden […], das der oder die so schaiden
[›schlichten‹]
wöllend nit mit zugkhen [des Schwertes].
Ebd.
79, 25
: als dann das parthyen in söllichen ufrüren gantz gemain.
Schweiz. Id.
4, 1624
.