nieder-
[+ Adj.]; zur Auswahl und zum Beschreibungsprogramm s.
nieder-
[+ V.].
nieder-
fungiert in den folgenden Bildungen als Adj. / Adv., bei
niederschwärzlicht
dient es der Gradierung (adverbial).
Wortbildungen:
niederfüssig
›mit niedrigem Fuß‹ (von einer Schale).
niederhängig
›herabhängend‹.
niederristig
›flach, klein‹ (Gw zu mhd.
rist
›Fußgelenk‹;
Lexer
2, 461
).
niederschwärzlicht
nach den im Belegkontext aufgeführten Farbnuancen ›dunkel, fast schwarz‹.

Belegblock:

Zu
niederfüssig
:

Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1567
(
oobd.
,
1607
/
11
):
Ailff altte gantz vergultte niderfüssige confectschaln.
Zu
niederhängig
:

Voc. inc. teut.
r iijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Niderhengig decliuus [...] decliuis.
Zu
niederristig
:

Rupprich, Dürer
2, 204, 471
(
nobd.
,
1513
/
5
):
wiltw den man vam fus nÿderristiger machen: [...].
Zu
niederschwärzlicht
:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
182, 37
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Ist es [wasser] aber niderschwarzlicht, so soll das gefieder lichtbraun sein.