nachsehen,
V., unr. abl.
1.
›jm. nachblicken, nach-, hinterhersehen‹; vgl.
nach
 3 (ütr.).
Phraseme:
jm. das nachsehen lassen
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 256, 9
(
Bautzen
1567
):
als die Juͤnger Christo nachsahen, | Durch Goͤttliche macht zu Himmel fahren | Da [...].
v. Keller, Ayrer. Dramen
2796, 32
(
Nürnb.
1610
/
8
):
Daß sie wol ander lieben solt | Vnd mir lassen das nachsehen.
Maaler
299r
(
Zürich
1561
):
Eim Nachsaͤhen als weyt er mag.
Mollay, H. Kottanerin
17, 33
.
2.
›auf etw. achten, genau aufpassen; etw. überwachen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
achthaben
 2,
aufgaumen
,
auflugen
 2,
aufmerken
 2,
aufschauen
 2,
aufwachen
 2,
1
lauren
 3,
lugen
 2; 3.

Belegblock:

Luther, WA
32, 64, 7
(
1530
):
wenn aber einer dem wort nachsihet und spricht: wie dis oder jhenes muglich ist, das sol ich nicht wissen.
Päpke, Marienl. Wernher
8873
(
halem.
,
v. 1382
):
Peter gieng verre sechen na | Welen enden es welt werden da.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
353, 18
(
m/soobd.
, Hs.
17. Jh.
):
solle den inhabern hiemit ernstlich aufgelegt sein [...] von der herrschaft nichts enziehen zu lassen, [...], hirauf ir vleissig nahsehen halten.
Vgl. ferner s. v.
investigieren
.
3.
›sich gegenüber einem Ordnungsverstoß (o.ä.) nachsichtig verhalten; (jm.) etw. durchgehen lassen, nachsehen‹.
Phraseme:
ane alles nachsehen
›ohne jede Nachsicht‹.
Bedeutungsverwandte:
dulden
 1,
gehengen
,
gestatten
 3,
1
leiden
(V., unr. abl.) 1,
nachgeben
 3,
übersehen
 3,
wilfaren
,
zugeben
,
zulassen
; vgl.
nachlassen
 9.
Syntagmen:
jm. einen handel, ein strafgeld, einen eingrif in eine freiheit n., den juden (nicht) zu viel n
.;
der gülte n
.; subst.:
jm. ein nachsehen wiederfaren
;
dem gemeinen besten durch das nachsehen schade wiederfaren
;
das wissentliche nachsehen
.
Wortbildungen:
nachsehung
.

Belegblock:

Schwartzenbach
L vv
(
Frankf.
1564
):
Nachgeben. Gestatten. Verhengen. [...]. Vbersehen. Nachsehen. Willfaren. Zugeben.
Ulner
283
(
Frankf.
1577
):
Leiden. Zulassen / gestatten / dulden / gehengen / nachsehen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
222b, 28
(
Frankf./M.
1649
):
schaden vnd Vnheil / welcher / so wohl dem gemeinen besten ins Gemein / alß auch einem jeden insonderheit durch diß nachsehen / zuwachsen moͤchte / zuerstatten.
v. Birken. Erzh. Österreich
72, 47
(
Nürnb.
1668
):
Wir werden / dem Ruhm einer unzeitigen Guͤtigkeit / in nachsehung so grosser Verbrechen / nachjagend / in das Netz unsres verderbens fallen.
Winter, Nöst. Weist.
4, 37, 25
(
moobd.
,
17. Jh.
):
der ist dem herrn pharher [...] zu wandl verfallen ohn alles nachsehen zwenunddreissig phening.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
128, 37
(
m/soobd.
,
16. Jh.
, Hs.
17. Jh.
):
damit ihr keinen eingriff in dise freiheiten keinen zue oder nochsechet.
Rwb
9, 1244
.
4.
bedeutungsverwandt zu
investigieren
.