nachsehen,
V., unr. abl.
1.
›jm. nachblicken, nach-, hinterhersehen‹; vgl. nach
3 (ütr.).Phraseme:
jm. das nachsehen lassen
.Belegblock:
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 256, 9
(Bautzen
1567
): als die Juͤnger Christo nachsahen, | Durch Goͤttliche macht zu Himmel fahren | Da [...].
v. Keller, Ayrer. Dramen
2796, 32
(Nürnb.
1610
/8
): Daß sie wol ander lieben solt | Vnd mir lassen das nachsehen.
Maaler
299r
(Zürich
1561
): Eim Nachsaͤhen als weyt er mag.
Mollay, H. Kottanerin
17, 33
.2.
›auf etw. achten, genau aufpassen; etw. überwachen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. achthaben
aufgaumen
auflugen
aufmerken
aufschauen
aufwachen
1
lauren
lugen
Belegblock:
Luther, WA
32, 64, 7
(1530
): wenn aber einer dem wort nachsihet und spricht: wie dis oder jhenes muglich ist, das sol ich nicht wissen.
Päpke, Marienl. Wernher
8873
(halem.
, v. 1382
): Peter gieng verre sechen na | Welen enden es welt werden da.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
353, 18
(m/soobd.
, Hs. 17. Jh.
): solle den inhabern hiemit ernstlich aufgelegt sein [...] von der herrschaft nichts enziehen zu lassen, [...], hirauf ir vleissig nahsehen halten.
‒
Vgl. ferner s. v. investigieren
.3.
›sich gegenüber einem Ordnungsverstoß (o.ä.) nachsichtig verhalten; (jm.) etw. durchgehen lassen, nachsehen‹.Phraseme:
ane alles nachsehen
›ohne jede Nachsicht‹.Bedeutungsverwandte:
dulden
gehengen
gestatten
1
leiden
nachgeben
übersehen
wilfaren
zugeben
zulassen
nachlassen
Syntagmen:
jm. einen handel, ein strafgeld, einen eingrif in eine freiheit n., den juden (nicht) zu viel n
.; der gülte n
.; subst.: jm. ein nachsehen wiederfaren
; dem gemeinen besten durch das nachsehen schade wiederfaren
; das wissentliche nachsehen
.Wortbildungen:
nachsehung
Belegblock:
Schwartzenbach
L vv
(Frankf.
1564
): Nachgeben. Gestatten. Verhengen. [...]. Vbersehen. Nachsehen. Willfaren. Zugeben.
Ulner
283
(Frankf.
1577
): Leiden. Zulassen / gestatten / dulden / gehengen / nachsehen.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
222b, 28
(Frankf./M.
1649
): schaden vnd Vnheil / welcher / so wohl dem gemeinen besten ins Gemein / alß auch einem jeden insonderheit durch diß nachsehen / zuwachsen moͤchte / zuerstatten.
v. Birken. Erzh. Österreich
72, 47
(Nürnb.
1668
): Wir werden / dem Ruhm einer unzeitigen Guͤtigkeit / in nachsehung so grosser Verbrechen / nachjagend / in das Netz unsres verderbens fallen.
Winter, Nöst. Weist.
4, 37, 25
(moobd.
, 17. Jh.
): der ist dem herrn pharher [...] zu wandl verfallen ohn alles nachsehen zwenunddreissig phening.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
128, 37
(m/soobd.
, 16. Jh.
, Hs. 17. Jh.
): damit ihr keinen eingriff in dise freiheiten keinen zue oder nochsechet.
Rwb
9, 1244
.4.
bedeutungsverwandt zu investigieren
.