mutung,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Forderung, Begehren, als Zumutung empfundenes Verlangen‹; metonymisch auch: ›verlangter (überhöhter) Kaufpreis‹;
vgl.
1
muten
 1; 2.
Bedeutungsverwandte:
ansprache
 3,
beger
 5; 6,
forderung
.
Syntagmen:
eine m. schlichten
;
eine m
. (Subj.)
jn. verdriessen
;
einer m. fro sein, jm. der m
. ›auf die
mutung
antworten
;
der m. stat tun
;
von js. m. wegen einen brief geben
;
die m. des königs, von dem bischof, die m. unbillicher sachen
;
die schriftliche m
.

Belegblock:

Fischer, Folz. Reimp.
9a, 95
(
Nürnb.
1479
):
Die juden warn der muttung fro. | Schnell zelltens im die gulden do.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
218, 6
(
nobd.
,
1525
):
darumb ich solicher obberurter ewer beger und mutung nit statt tun kan.
Chron. Augsb.
2, 209, 23
(
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
ist wol zu merken, daß die muetung von dem bischoff die von Augspurg übel verdroß.
Ebd.
213, 10
:
und ward die groß zwitrechtigkait und die unpilliche vorderung, [...], ganz und gar verricht und geschlicht umb alle ander ansprach, vorderung und muetung von baiden tailen.
Chron. Nürnb.
5, 560,
Anm. 5;
Rwb
9, 1109
;
Hrg
3, 803
;
Vorarlb. Wb.
2, 484
.
2.
›Gesuch, Antrag eines Bergbautreibenden (des
muters
) bei dem rechtlich dazu Befugten auf Verleihung der Abbaurechte einer fündig gewordenen Lagerstätte von Erz (o.ä.)‹; das Gesuch verlief rechtsförmlich: nachweisbar unverliehenes Bergfeld, Festlegung des Mutungszeitpunktes, Besichtigung der Fundstelle durch den
bergmeister
, Schriftlichkeit aller Teilhandlungen, Eintragung in das
bergbuch
1, Nennung von Ausnahmesituationen (
irren
), Vorrechte für den
ersten muter
sowie für sozial herausgehobene Instanzen, Annahme der Mutung durch den Bergmeister; in einzelnen Belegen Tendenz zum Komplenym (
empfahung
) sowie zur Metonymie ›Recht auf Mutung‹;
zu
1
muten
 3.
Omd.; mittleres und späteres Frnhd.; Rechts- und Wirtschaftstexte, speziell bergbaubezügliche Texte.
Syntagmen:
j. die erste m. haben, der bergmeister die m. annemen, (jm.) (nicht) weigern, die m. mit zetteln beweisen, in das bergbuch schreiben
;
die m
. (Subj.) [wann]
geschehen, (nicht) macht / stat haben
;
der bergmeister der m. geständig sein
;
der m. folge tun
;
der aufnemer nicht bei der m. bleiben, in der m. irren, j. etw. in m. nemen, in der m. befinden, das [...], es in der m
. [wie]
halten, von einer m. einen groschen nemen
;
die m. des aufnemers
;
die getane m
.;
das aufnemen, die beweisung der m., der tag, die stunde der m
.
Wortbildungen:
mutungszettel
.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 138, 23
(
md.
,
1529
):
Welchen [...] zu bauen bedacht, die mügen es auch bey gedachtem uuserm Berckmeister in muttung nemen.
Ermisch, Sächs. Bergr.
114, 7
(
osächs.
,
1499
/
1500
):
noch gethaner mutunge sal der bergmeister besichtigenn, das er uff klufften ader gengen verleyhe, [...]. Aber dye mutunge mag der bergkmeister annehmen, wenne und wo er wil, unnd also, das der muther dem bergmeister tag und stunde seiner mutunge und der bergmeister dergleichen wiederumb in einer zeedel ubergebe und bynnen vierzechen tagen seiner mutunge volge thu.
Ebd.
114, 21
:
Auch sal der bergmeister alle leyhetage dye muttungszcedel erstlich inlegen, vorleßen und eynschreiben laßenn.
Ebd.
146, 29
(
1500
, Hs.
17. Jh.
):
ausserhalben des solle kein verleyhung, fristgebung oder mutung, die nicht mit zedeln beweißt oder ins bergkbuch geschriben were, nicht statt oder macht habenn.
Ebd.
147, 3
:
ob der bergmeister ymands mutung wurd weigern awß ursachen, das solch lehen vorhin von eynem anndern gemute sey.
Ebd.
165, 22
(
Leipzig
1509
):
desgleichen der bergkmeister tzu beweyssung der muttung dem uffnemer auch ein tzedel geben sal, und von einer muttung nicht meher den einen groschen nemen. Doch so der bergkmeyster in der muttung befindet, das der uffnemer bey seiner muttung aus rechten ursachen nicht bleyben magk, sall er im des warnung thun; so aber der uffnemer davon nicht abstehenn, sal der bergkmeister nichts weniger sein gebur und muttzedeln, wye vorberurt, nemen unnd geben.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
90, 33
(
omd.
,
um 1559
):
Gestehen die geschworen, das sie das feldt, darein sie der freymacher gefurth hat, drey anfahrende schichten frey gefunden haben, er behelt’s billich [...], ob er gleich in der mutung aus unwissenheit geirret hat.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
20, 154, 26
(
schles.
,
1506
):
so dann der erbstoll mit dem orth fort in ein frey felt getriben und gebauet wurde, so sal der herr abbt und seine gewercken die erste muttunge haben.
Löscher, a. a. O.
86, 9
;
133, 6
;
Wutke, a. a. O.
20, 214, 3
;
21, 63, 13
;
Veith, Bwb.
345
;
Rwb
9, 1109
;
Hrg
3, 808
f.
Vgl. ferner s. v.
abwesen
(
das
),
aufnemen
 15.
3.
s.
1
muten
 4.
4.
›Vermutung; Eindruck, Überzeugung‹; zu
1
muten
 1; beide Belege nicht sicher interpretierbar.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
98, 30
(
omd.
,
um 1559
):
Da aber einer auf ein blosse mutung einem andern sein ercz kommern wolte, das sol der berckmeister nicht gestatten.
Gajek, Köler. Maÿen-Lust
64, 16
(
Breslau
1642
):
Auß welcher schoͤnen Lust die Mutung her entsteht / | Daß alles was im See / vnd in den Waͤldern geht / | [...] / sey erst erschaffen worden | Zu solcher Fruͤhlings⸗Zeit.