mutterteil,
der
, auch das
;-s/–
.›Erbteil, das den Kindern von der Mutterseite her zusteht‹;
vgl.
mutter
1, teil
1.Gegensätze:
vaterteil
Syntagmen:
den m. geniessen / verkaufen, jm. den m. aussetzen / machen / fordern
; um den m. eine richtung machen
; der m. der kinder
; der anwartende / gebürliche m
.; der anfal, die ausmachung des mutterteils
.Belegblock:
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
121, 5
(thür.
, 1474
): Daruff ist yme vor den anefal muterteyls von synes wybes wegen zcwelff Rynsche guldene worden.
Ebd.
142, 18
: daz dieselbige persone [...] yren kindern yren geborlichin muter⸗ addir vaterteyl ußsetczet.
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
4, 13
(nböhm.
, 1546
): [Vhrsila] hat ihrem bruder Vrban Demut ihr vatehr vnd muttertheil recht vnd redlich erblich vorkauft.
Grosch u. a., a. a. O.
130, 32
; König-Beyer, a. a. O.
56, 29
; Rwb
9, 1107
.‒
Vgl. ferner s. v. aussenstehen
1.