mutmassung,
die
;–/-en
.1.
›auf abgewogener Einschätzung, Indizien beruhendes, nicht absolut sicher begründetes Urteil, Ermessen, Einschätzung eines Tatbestandes‹; zu
mutmassen
.Seit dem 16. Jh.
Bedeutungsverwandte:
abnemung
anzeigung
fürsehung
gemerke
taxe
vermutung
wan
weissagung
Syntagmen:
die m
. (Subj.) [woher] rüren
; etw. an js. / des gerichtes m. stehen, sich aus mutmassungen etw. einbilden, etw. bei einer m. bleiben, in js. m. stehen, wie [...], mit js. m. nicht zutreffen, nach js. m. etw. abtragen
; die m. des meiers, von etw
.; die billiche / vornemste m
.Belegblock:
Mieder, Lehmann. Flor.
283, 20
(Lübeck
1639
): daß man meynet / die Sache sey gantz gewiß / so ists doch nur ein Wahn / vnd trifft mit vnser Muthmassung das End nicht zu.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
353a, 27
(Frankf./M.
1649
): Laß sein daß ein Laster verborgen vnd schwer zu erweisen seye / kann ich mir dann derentwegen [...] auß schlechten Anzeigungen vnd muthmassungen vernuͤnfftig einbilden / daß [...].
Köbler, Stattr. Fryburg
37, 23
(Basel
1520
): das sy [person] dem gegenteil kosten vnd schade͂ / nach vnser vñ des gerichts muͦtmassung solcher vngehorsami halb erlitten zuͦuorderst abtrag.
Ebd.
50, 9
: So sol in den selben vñ allen andern hendeln alweg an vnser vnd der richter muͦttmassung stan wie vil mã den fürsprechen geben.
Dasypodius
54r
(Straßb.
1536
): Diuinatio, Ein weyssagung / muͦtmassung / fürsehung künfftiger ding.
Rot
299
(Augsb.
1571
): Muͤtmassung / abnemung / gemerck.
Memminger Chron. Beschr.
2, 19
(Ulm
1660
): Dieses seyn nun die vornehmbste Mutmassungen von der Erbawung vnd dem Nahmen dieser Stadt.
Oorschot, a. a. O.
343a, 26
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
331
; Rwb
9, 1084
.‒
Vgl. ferner s. v. mutmassen
.2.
›auf Konsens beruhende Nutzungserteilung‹.Bedeutungsverwandte:
teilung
Belegblock:
Rwb
9, 1084
.