mutmassung,
die
;
–/-en
.
1.
›auf abgewogener Einschätzung, Indizien beruhendes, nicht absolut sicher begründetes Urteil, Ermessen, Einschätzung eines Tatbestandes‹;
zu
mutmassen
.
Seit dem 16. Jh.
Bedeutungsverwandte:
abnemung
 6,
anzeigung
 3,
fürsehung
,
gemerke
 2,
taxe
 1,
vermutung
,
wan
,
weissagung
.
Syntagmen:
die m
. (Subj.) [woher]
rüren
;
etw. an js. / des gerichtes m. stehen, sich aus mutmassungen etw. einbilden, etw. bei einer m. bleiben, in js. m. stehen, wie [...], mit js. m. nicht zutreffen, nach js. m. etw. abtragen
;
die m. des meiers, von etw
.;
die billiche / vornemste m
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
283, 20
(
Lübeck
1639
):
daß man meynet / die Sache sey gantz gewiß / so ists doch nur ein Wahn / vnd trifft mit vnser Muthmassung das End nicht zu.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
353a, 27
(
Frankf./M.
1649
):
Laß sein daß ein Laster verborgen vnd schwer zu erweisen seye / kann ich mir dann derentwegen [...] auß schlechten Anzeigungen vnd muthmassungen vernuͤnfftig einbilden / daß [...].
Köbler, Stattr. Fryburg
37, 23
(
Basel
1520
):
das sy [person] dem gegenteil kosten vnd schade͂ / nach vnser vñ des gerichts muͦtmassung solcher vngehorsami halb erlitten zuͦuorderst abtrag.
Ebd.
50, 9
:
So sol in den selben vñ allen andern hendeln alweg an vnser vnd der richter muͦttmassung stan wie vil mã den fürsprechen geben.
Dasypodius
54r
(
Straßb.
1536
):
Diuinatio, Ein weyssagung / muͦtmassung / fürsehung künfftiger ding.
Rot
299
(
Augsb.
1571
):
Muͤtmassung / abnemung / gemerck.
Memminger Chron. Beschr.
2, 19
(
Ulm
1660
):
Dieses seyn nun die vornehmbste Mutmassungen von der Erbawung vnd dem Nahmen dieser Stadt.
Oorschot, a. a. O.
343a, 26
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
331
;
Rwb
9, 1084
.
Vgl. ferner s. v.
mutmassen
.
2.
›auf Konsens beruhende Nutzungserteilung‹.
Bedeutungsverwandte:
teilung
 2; 3; 7.

Belegblock:

Rwb
9, 1084
.