moltig,
Adj.
nur in den Phrasemen
der moltige mund / die moltige hand
belegt; bezogen auf Verstorbene, gegen die Ansprüche erhoben werden; die Ansprüche sind nach strengen Regeln, unter Eid, im Beisein mehrerer Zeugen / Mitschwörender, am Grabe des Verstorbenen, vorzutragen; zu
molte
.Bedeutungsverwandte:
die tote hand
hand
Belegblock:
Köbler, Ref. Nürnberg
121, 6
(Nürnb.
1484
): WO yemant den andern beclagt vmb sachen auf gestorben personen oder moltigen munde. [...] so mag [...] gnuͦgsamer beweisung dem verantwurter ein ayde ertailt werden auf moltigen mund.
Auer, Stadtr. München
16, 20
(moobd.
, n. 1347
): gestet aber ez über jar, sol er [anchlager] ez war machen mit siben, die mit ihm swern über moltigen munt.
Bischoff, Steir. Landr.
241
(m/soobd.
, Hs. v. 1425
): Moltig zungen. Gegen moltiger zungen mûs man vil zewgen haben.
Rwb
9, 829
.