mitglied,
das
;
–/-er
.
›einzelne Person oder gesellschaftliche Gliederungseinheit (z. B. ein Stand, eine Stadt), sofern sie Teil einer Personengruppe oder einer umfassenderen gesellschaftlichen Einheit ist‹; auch ütr., dann: ›Glied (eines Hauptes)‹;
vgl.
mit
 2; 3,
glied
 4; 5; 6.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
mitgenosse
.
Syntagmen:
js. m., m. mit jm. sein
;
mitglieder gemeinschaft haben
;
das m. des landes / ordens / reiches / standes, die stat als m. der landschaft
;
das ansehenliche m
.

Belegblock:

Quint, Eckharts Pred.
2, 387, 38
(
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
das wyr alle die sein mitglyder
[der
götlichen personen
]
seind / darab soͤlche gemeinschafft haben vnder eynander / das [...].
Bachmann u. a., Volksb.
257, 31
(
alem.
,
15. Jh.
):
gemein mine zue aller menschen notdurfft [...] die alle mittgelider sint mitt dir in der erlösunge Cristi.
Chron. Augsb.
9, 71, 8
(
schwäb.
,
1544
/
5
):
daß es [...] dahin komen ist, daß ain erber rat und gemaine statt als ain uraltes des hailligen reichs mitglidt [...] ire jursdiction und allerlai freihaiten und gerechtigkaiten, [...] hat widerumb erlangen und erstreiten miessen.
Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 522, 8
;
v. Birken. Erzh. Österreich
89, 5
.