misgönner,
der
;–/-Ø
.›Neider, intriganter Gegner, Widersacher, j., der etw., das positiv beurteilt wird, durch Mißgunst, Neid, Falschheit hintertreibt, jn. bekämpft‹;
zu
misgönnen
.Bedeutungsverwandte:
feind
wiedersacher
abgönner
klaffer
Syntagmen:
misgönner haben, jn. für einen m. achten
; der / die m. triumphieren, etw. geschehen lassen, etw. verkerlich ausziehen, etw. von jm. sagen, jm. etw. misgönnen / zumessen, jn. verhetzen
; der m. deutscher nation, des reiches, des wiederteils
.Belegblock:
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V.
21, 14
(o. O. 1532
): so einer mit dem anndern vmb gross gut rechtet, [...], der wirt fur einen myssgunder vnd grossen feindt seines widertheills geacht.
Sachs
13, 510, 21
(Nürnb.
1558
): Sollichs haben gesaget dir | Mein feindt und mißgünner von mir.
Turmair
5, 176, 7
(moobd.
, 1522
/33
): Das muesten sein misgünner und widersacher auch geschehen lassen.
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
483, 24
; Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 138, 3
; Sachs
11, 150, 17
; 13, 510, 21
; Chron. Augsb.
5, 385, 16
; Turmair
5, 496, 2
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
324, 17
; Rwb
9, 687
.‒
Vgl. ferner s. v. ausziehen
19.