misgönner,
der
;
–/-Ø
.
›Neider, intriganter Gegner, Widersacher, j., der etw., das positiv beurteilt wird, durch Mißgunst, Neid, Falschheit hintertreibt, jn. bekämpft‹;
zu
misgönnen
.
Bedeutungsverwandte:
feind
,
wiedersacher
; vgl.
abgönner
,
klaffer
 1.
Syntagmen:
misgönner haben, jn. für einen m. achten
;
der / die m. triumphieren, etw. geschehen lassen, etw. verkerlich ausziehen, etw. von jm. sagen, jm. etw. misgönnen / zumessen, jn. verhetzen
;
der m. deutscher nation, des reiches, des wiederteils
.

Belegblock:

Kohler u. a., Peinl. GO Karls V.
21, 14
(o. O.
1532
):
so einer mit dem anndern vmb gross gut rechtet, [...], der wirt fur einen myssgunder vnd grossen feindt seines widertheills geacht.
Sachs
13, 510, 21
(
Nürnb.
1558
):
Sollichs haben gesaget dir | Mein feindt und mißgünner von mir.
Turmair
5, 176, 7
(
moobd.
,
1522
/
33
):
Das muesten sein misgünner und widersacher auch geschehen lassen.
Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
483, 24
;
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 138, 3
;
Sachs
11, 150, 17
;
13, 510, 21
;
Chron. Augsb.
5, 385, 16
;
Turmair
5, 496, 2
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
324, 17
;
Rwb
9, 687
.
Vgl. ferner s. v.
ausziehen
 19.