maltag,
der
;–/-e
, auch -Ø
.›Sitzung, Versammlung der dörflichen Gemeinde, auf der Rechtspositionen festgelegt / wiederholt werden und Zinsen abzuliefern sind‹;
vgl.
3
mal
(das
), tag
9.Bedeutungsverwandte:
gericht
abendgespreche
alprecht
audition
banteidingrecht
bauding
bauerschafthaltung
manung
märkerding
markttag
martinsmal
Belegblock:
Grimm, Weisth.
5, 678, 21
(pfälz.
, 1484
): 3 maltage soll ein iglicher suchen der in dem gerecht siczt mit hus und hof; der erste maltagk 14 tage nach dem ostermandagk [...] ein huber der sin maltagk nit sucht, hat verbrochen 2 ℔ ₰.
Ebd.
694, 23
(mosfrk.
, 1476
): das die obgenanten herren [...] mögend ihre mahltag, jahrding und gericht halten und nach ihren rechten [...] fragen.
Rwb
9, 11
.