machtbrief,
der
;
-es/-e
.
›Urkunde einer Vollmacht (meist für Gesandte, Unterhändler)‹;
zu
macht
 7, vgl.
brief
 1; 5.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
empfelnis
 3,
geleitsbrief
,
schrift
; vgl.
machebrief
.
Syntagmen:
den / einen m. machen / haben / senden / übergeben / überkommen / hören / lesen / sehen / versiegeln
;
m. des hochmeisters / pfalzgrafen
;
der offene / versiegelte / schlechte m
.;
die form des machtbriefes
;
der sendebote mit dem m
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
3, 221, 23
(
preuß.
,
1448
):
das sie eynen fulmechtigen sendeboten mit iren machtbrieffen [...] hir ins land senden.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch
12497
(
rhfrk.
,
um 1405
):
Da ich die machtbrieffe hatte gesehen | Flißelich und auch hatte gelesen.
Koller, Reichsreg. Albr. II.
183, 4
(
1438
/
9
):
Machtbrieff und emphelhnisz dem von Weynsperg mit den juden zu uberkomen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
38, 41
(
rhfrk.
,
1453
):
herrn Friderichs [...], des versiegelten machtbrief sie hatten.
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 100, 5
(
omd.
,
1425
):
Die eyne [copie] ist eyn forme eyner uffenbarer schrifte, und die andere ist eyne forme eynes machtbriefes under euwerm ingesigel.
Toeppen, a. a. O.
2, 380, 29
;
Bömer, a. a. O.
12460
;
12704
;
Kollnig, a. a. O.
41, 38
;
Opel, Spittendorf
221, 23
;
Rwb
8, 1548
.