machtbrief,
der
;-es/-e
.›Urkunde einer Vollmacht (meist für Gesandte, Unterhändler)‹;
zu
macht
7, vgl. brief
1; 5.Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
empfelnis
geleitsbrief
schrift
machebrief
Syntagmen:
den / einen m. machen / haben / senden / übergeben / überkommen / hören / lesen / sehen / versiegeln
; m. des hochmeisters / pfalzgrafen
; der offene / versiegelte / schlechte m
.; die form des machtbriefes
; der sendebote mit dem m
.Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
3, 221, 23
(preuß.
, 1448
): das sie eynen fulmechtigen sendeboten mit iren machtbrieffen [...] hir ins land senden.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch
12497
(rhfrk.
, um 1405
): Da ich die machtbrieffe hatte gesehen | Flißelich und auch hatte gelesen.
Koller, Reichsreg. Albr. II.
183, 4
(1438
/9
): Machtbrieff und emphelhnisz dem von Weynsperg mit den juden zu uberkomen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
38, 41
(rhfrk.
, 1453
): herrn Friderichs [...], des versiegelten machtbrief sie hatten.
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 100, 5
(omd.
, 1425
): Die eyne [copie] ist eyn forme eyner uffenbarer schrifte, und die andere ist eyne forme eynes machtbriefes under euwerm ingesigel.
Toeppen, a. a. O.
2, 380, 29
; Bömer, a. a. O.
12460
; 12704
; Kollnig, a. a. O.
41, 38
; Opel, Spittendorf
221, 23
; Rwb
8, 1548
.