lehenshauptman,
der
.
›Vorsitzender der Lehenshauptmannschaft‹;
zu
lehen
(
das
) 2,
hauptman
 6.
Wortbildungen:
lehenshauptmanschaft
›von Ende 15. Jh. bis 1838 bestehende, unter dieser Bezeichnung aber erst Mitte 16. Jh. nachweisbare zentrale Verwaltungs- u. Gerichtsstelle für die deutschen Lehen unter böhmischer Krone‹.

Belegblock:

Rwb
8, 944
(a. 
1544
).