lauschen,
V.;
zu
mhd.
lûschen
›lauschen‹
(Lexer
).1, 1990
1.
›lauschen; auf etw. horchen, mit dem Gehör auf etw. achten, aufpassen‹.Bedeutungsverwandte:
achthaben
Belegblock:
Peil, Rollenhagen. Froschm.
157, 3507
(Magdeb.
1608
): Jnsonderheit lausch ich heimlich / Wo ein reicher versuͤndigt sich.
Maaler
265r
(Zürich
1561
): Etwar auf Lauschen vnd acht haben. Imminere animis in rem aliquam.
2.
›(dem Wild) aus dem Hinterhalt auflauern, nachstellen‹.Belegblock:
Sachs
2, 174, 20
(Nürnb.
1530
): Der [waidman] dem gejaid ist hangen an | [...] | Nach allem wild gros und klein | [...] | Mit lauschen, schrecken, garn und netzen, | Zu jagen, paissen und zu hetzen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 175, 6
(schwäb.
, 1511
/1680
): Erstlich solle kein underthan oder beysäß [...] keinen haasen abschrecken, lauschen noch schüeßen.
Sachs
9, 267, 7
.3.
›ruhen, unbearbeitet liegen (z. B. ein Rechtsstreit)‹.Belegblock:
Opel, Spittendorf
312, 43
(osächs.
, um 1480
): Hier hub sich der pfenner sache wieder an; die eine weile gelauscht hatte.