landsache,
die
;-Ø/–
.›wirtschaftliche oder rechtliche Angelegenheit eines Landes‹; speziell: ›dem Herrschaftsgebiet zu entrichtende Steuerauflage‹;
zu
land
8, sache
(die
) 8.Bedeutungsverwandte:
regierungssache
Gegensätze:
privatsache
Belegblock:
Dirr, Münchner Stadtr.
575, 14
(moobd.
, 1400
): Auch sol unser obgenanter münssmaister frey sitzen aller landsach an stewern, an wachten, an raisen, an schatzung.
Rwb
8, 571
.