landsache,
die
;
-Ø/–
.
›wirtschaftliche oder rechtliche Angelegenheit eines Landes‹; speziell: ›dem Herrschaftsgebiet zu entrichtende Steuerauflage‹;
zu
land
 8,
sache
(
die
) 8.
Bedeutungsverwandte:
regierungssache
.
Gegensätze:
privatsache
.

Belegblock:

Dirr, Münchner Stadtr.
575, 14
(
moobd.
,
1400
):
Auch sol unser obgenanter münssmaister frey sitzen aller landsach an stewern, an wachten, an raisen, an schatzung.
Rwb
8, 571
.