landesrodel,
landrodel,
der
;
-s/–
.
›landesübliches Recht, amtliches Verzeichnis der von einer Landschaft zu leistenden Abgaben‹;
zu
land
 8,
rodel
 1.
Syntagmen:
etw. im l. beschreiben; laut des l
.

Belegblock:

Merz, Urk. Lenzb.
97, 21
(
halem.
,
1557
):
Darauf verlangen die Kläger die Kosten nur laut des Landsrodels (wonach niemand mit mehr als drei nächsten Freunden am Recht erscheinen soll).
Rwb
8, 570
;
Schweiz. Id.
6, 609
.