landesrodel,
landrodel,
der
;-s/–
.›landesübliches Recht, amtliches Verzeichnis der von einer Landschaft zu leistenden Abgaben‹;
zu
land
8, rodel
1.Syntagmen:
etw. im l. beschreiben; laut des l
.Belegblock:
Merz, Urk. Lenzb.
97, 21
(halem.
, 1557
): Darauf verlangen die Kläger die Kosten nur laut des Landsrodels (wonach niemand mit mehr als drei nächsten Freunden am Recht erscheinen soll).
Rwb
8, 570
; Schweiz. Id.
6, 609
.