landesfremde,
der
.
›Nichtortsansässiger, Person, die nicht zu dem Sozial- und Herrschaftsgebiet gehört, von dem aus der Textautor argumentiert‹;
zu
land
 5.
Gegensätze:
landeskind
 1; 2,
untertan
.
Wortbildungen:
landesfremd
(a. 1620).

Belegblock:

Rennefahrt, Recht Laupen
263, 20
(
halem.
,
1688
):
inmaßen wir erleüterungs weise [...] erkent, daß die wort „ußere und frömbde“ auff landtsfrömbde, nit aber auff landtskinder oder die, so ußert den landgrichten sind, verstanden werden.
Karnein, de amore dt.
245, 17
(
moobd.
,
v. 1440
):
Wenn du all dein hab mit yr verzerest vnd zue armüt chümbst, so schäczt si dich als ain lanndfremdden vnd vnbekandt.
Rennefahrt, a. a. O.
25
;
Rwb
8, 383
.