landesanlage,
die
;
–/-n
;
nur im Plural belegt.
– Späteres Frnhd.
›Steuer, Abgabe in einem bestimmten Herrschaftsgebiet‹; metonymisch: ›Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer‹;
zu
land
 8,
anlage
 6.
Bedeutungsverwandte:
ausgabe
 1,
contribution
,
landschaftsanforderungen
,
landsteuer
.
Syntagmen:
l. abrichten / bezalen / bewilligen / einbringen / geben / rechnen / reichen, l. auf jn.
(z. B.
die untertanen
)
schlagen; aufsicht der l.; ausständige / extraordinarie / gemeine / schuldige l
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
181, 21
(
m/soobd.
,
17. Jh.
):
nach herrschaft Guettenberg, wohin diser markt [Weiz] aigentumblichen gehörig, jährlich zu raichen schuldigen außgaaben und lantsanlagen.
Ebd.
186, 37
:
Waß anbelangt die neuen extraordinari lantsanlagen, so anjezo etliche jahr hero in disem lant Steyer [...] geraicht werden.
Lampel, Qu. Wien
1, 8, 16904, 6
;
Bischoff a. a. O.
186, 32
;
44
;
Rwb
8, 331
.