1
landacht,
die
;
Grundwort zu
3
acht
.
›Fruchtzins, je nach Jahreszeit und bearbeitetem Acker wechselnde Abgabe, während der Brache auch in Form von Hühnern‹; metonymisch: ›Recht, die Landacht zu erheben‹ sowie ›belastetes Grundstück‹;
zu
land
 4.
Bedeutungsverwandte:
ackergülte
,
1
bete
 4,
gülte
(
die
) 2,
steuer
 1,
zol
.
Syntagmen:
l. geben / haben / verkaufen, die l. zu lehen empfangen; jm. die l. werden; l. in / nach der zelge
.
Wortbildungen:
landachtacker
(a. 1349/50),
landachtfrucht
(seit 14. Jh.),
landachtgülte
(a. 1466),
landachtgut
(a. 1526),
landächtig
(seit 15. Jh.),
landachtseil
›Meßseil zur Umwindung einer Fruchtzinsgarbe‹ (a. 1527).

Belegblock:

Rwb
8, 324
(dort reichhaltiges Belegmaterial zu allen Bedeutungsvarianten und zu den Wortbildungen der Gesamtzeit; Beleghäufung für das W
obd.
);
Pfälz. Wb.
4, 752
(a. 
1448
);
Bad. Wb.
3, 360
;
Schwäb. Wb.
4, 946
;
6, 2420
.