kerbzettel,
kerfzettel,
der
;–/-Ø
.›Urkunde in zwei Ausfertigungen, die zum Ausweis der Echtheit für beide Parteien mit willkürlich gezackten Rändern auseinander geschnitten wird‹;
zu
kerben
.Bedeutungsverwandte:
handgeschrift
rechenzettel
reitholz
schuldbekantnis
Syntagmen:
einen k. abtun / aufrechterhalten / aufrichten / aus(einander)schneiden / hinterlegen / machen / (unter)schreiben / übergeben / verfertigen / verpetschieren, über etw. stellen, untauglich erkennen
.Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
19, 1
(rhfrk.
, o. J.): wann einer einen brief will lassen leßen, es sey kundschaft, versiegelt brief oder kerfzettel, so ist er dem schreiber 1 albus davon schuldig.
Welti, Urk. Rheinfelden
878, 4
(halem.
, 1558
/60
): verkaufen Veltin Spieß und seine Frau [...] Haus und Hof [...] das sie nach derhalben ufgerichten kerfzedeln noch besitzen.
Krebs, Prot. Spey. Domkap.
5582, 3
; Rapp, UB Stuttg.
426, 14
; Müller, Nördl. Stadtr.
261, 35
(Regestbelege); Golius
118
; Pfälz. Wb.
4, 176
; Shess. Wb.
3, 1259
; Schwäb. Wb.
4, 338
; Rwb
7, 765/6
.