justiz,
die
justitia
); –/-tien
;aus
lat.
iūstitia
›Gerechtigkeit‹
(Georges
).2, 503
›Recht, Gerechtigkeit‹; metonym. auch ›Obrigkeit, Rechtsbehörde‹.
Bedeutungsverwandte:
gerechtigkeit
herkommen
das
) 3, regimentsachen
obrigkeit
policei
Syntagmen:
j. halten; erhaltung / erteilung der j., personen der j.; gleiche / gleichmässige / hohe j.
Wortbildungen:
justizkanzleisache
justizordnung
justizrat
justizsache
justizwesen
Belegblock:
Laufs, Reichskammergo.
81, 30
(Mainz
1555
): Es sollen sich auch insonder die beisitzer in betrachtung, daß sie […] an sollich hoch justitien verordnet […] mit zierlicher, ehrlicher kleydung […] erzeygen.
Sachs
7, 274, 23
(Nürnb.
1553
): Ich hab des recht, das weiß ich wol. | Justicia, hab ich nit war?
Chron. Augsb.
8, 351, 5
(schwäb.
, zu 1548
): 200 cronen […] welche er, der von Schwendi, […] der justicien oder gerichtlichen obrigkait […] angezaigt hat.
Ebd.
9, 81, 20
(schwäb.
, 1544
/5
): und mag die justitia in dem, daß dem reichen als dem armen geschechen soll, iren bösten, geraden und schleinigern weg gehaben.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
240, 9
(moobd.
, 1601
): Die sollen […] alle justitien und regimentsachen wie bishero […] tractiren.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
257, 12
(m/soobd.
, 1629
): articl, so richter, rath und gemain am Uncztmarckt zu erhaltung gerechtigkait, alten herkommen und justitien demselben nachzukommen wissen.
Rwb
6, 643
; 645
; 647
/8; 654
; Schulz/Basler
1, 314
; Jones, French Borrowings
389
.‒
Vgl. ferner s. v. angeltugend
, parlament
2.