jungschreiber,
der
.
›junger Kanzleibeamter‹;
zu
jung
 1.
Bedeutungsverwandte:
gerichtsschreiber
,
schreiberknecht
,
unterschreiber
.

Belegblock:

Schwäb. Wb.
4, 131
(a. 
1498
);
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 64
(a. 
1479
).