jarmarkt,
der
;-s/-e
, auch -Ø
, jeweils + Uml.1.
›jährlich zu bestimmten Zeiten stattfindender Markt‹; metonymisch auch der Zeitpunkt, zu dem der Markt stattfindet: ›Jahrmarktstag‹, der mit kirchlichen Feiertagen, z. B. Ablastagen, verbunden war; zu
jar
1, markt
1.Phraseme
(bzw. ral.): jarmarkt ist vor der tür
›eine gute Gelegenheit bietet sich an‹.Bedeutungsverwandte:
fasnacht
hochzeit
kirchtag
kirchweihe
kirmesse
markttag
1
messe
mestag
wochenmarkt
abendmarkt
ablas
jarmesse
Syntagmen:
einen j. abhalten / abschaffen / abschreiben / aufrichten / ausschreien / besuchen / geben / gebrauchen / haben / halten / legen / suchen / verleihen / versetzen
; auf einen j. gehen / kommen / reiten / ziehen
, sich auf den j. begeben
, etw. auf dem j. einkaufen / feil haben / kaufen / verkaufen
, eine stat mit j. befreien
, von dem j. gehen
; alter / befreiter / confirmierter / ersamer / ewiger / freier / gebannener / gefreiter / gemeiner / gewönlicher / gesazter / järlicher / neuer / offener / öffentlicher / rechter j.
Wortbildungen:
jarmarktfreiheit
jarmarktfreiung
jarmarktfriede
jarmarktglocke
jarmarktheller
jarmarktgeld
jarmarktszeit
Belegblock:
Ziesemer, Proph. Cranc Ez.
46, 11
(preuß.
, M. 14. Jh.
): an jarmerctin, das ist an den heregeczitin, wirt das opphir ephy zu dem kalbe.
Toeppen, Ständetage Preußen
1, 86, 3
(preuß.
, 1408
): unser here homeister hat den hozenmachern dirlowbet ire hozen czu füren und vorkowfen, wor sy wellen off den jormarkten.
Kollnig, Weist. Schriesh.
259, 5
(rhfrk.
, 1623
/48
): ist Schrießheim des jahrs mit zween jahrmarken, alß den einen uff Matheistag, den andern uff Jakobi befreyhet worden.
Struck, Marienst. Wetzlar
570, 109
(hess.
, 1400
): 6 tn. unde 3 h. vor win unde ander koste des fritages vor deme iairmerte, da wir vorkoifften mencherley hußraid unde waren.
Welti, Pilgerf. v. Walth.
74, 26
(omd.
, n. 1474
): Alzo ging ich mit yme uff den iormart vnd kam zcu eynem kouffmanne.
Ermisch, Freib. Stadtr. (Zusatz 10)
293, 26
(osächs.
, 1468
/86
): es sal kein fremder […] linwat snyden ane in dem iarmargkte und in den applaßen.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
525, 7
(osächs.
, 1523
/4
): zu IX alden schock geldes […] die Hoffer Mertin Rytzman an dem negsten vergangen Leiptzschen jarmarkt schuldig zu geben.
Luther, WA
22, 190, 13
(1544
): ist die zeit, wir solten den tag erkennen und des reichen guͤlden jars wol brauchen, weil wir den Jarmarck fur der thuͤr haben
›weil die Hilfe bereit ist‹ (ral.).
Roder, Stadtr. Villingen
172, 15
(önalem.
, 1592
): Die drei jarmärckt zu Meien, zue herpst und uff sanct Thomas tag lassen wür verpleiben.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
87, 11
(halem.
, 1562
/64
): das sy ouch an khainen anderen tagen fail haben sollen, dann an sontagen, firtagen, jar und wuchen merckten, ouch an den hochziten.
Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
515, 9
(noobd.
, 1362
): das sye alle jar in der stat zu Eystet einen jarmarckt und messe haben und legen sullen.
UB ob der Enns 10,
128, 17
(moobd.
, 1382
): swer auf den egenanten jarmarkt oder von dannen mit seiner choufmanschaft oder sust zeuhet.
Mollay, Ofner Stadtr.
306, 2
(ung. inseldt.
, 1. H. 15. Jh.
): Auf Iarmarckten vnnd freien Chirchtagen hat ÿder man freÿung.
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
279, 14
; Toeppen, a. a. O.
5, 416, 4
; Rudolph, Qu. Trier
116, 8
; Hertel, Hall. Schöffenb.
2, 214, 25
; Bihlmeyer, Seuse
74, 20
; Merk, Stadtr. Neuenb.
51, 3
; Leisi, Thurg. UB
7, 597, 10
; Welti, Stadtr. Bern
378, 37
; Merz, Urk. Bremgarten
301, 5
; Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
230, 25
; Dirr, Münchner Stadtr.
464, 4
; Voc. Teut.-Lat.
p iiijr
; Dasypodius
379v
; Maaler
234r
; Hulsius
J ijr
; Diefenbach
385b
; Rwb
6, 449/51
; Nyström, Schulterminologie.
1915, 166
; Kramer, Volksl. Ansb.
1961, 261
; ders., Volksl. Bamb.
1967, 190
; Mylius
B 2r
.‒
Vgl. ferner s. v. abendmarkt
, ablas
7, anrichten
3, aufrichten
10, ausstecken
3.2.
›Handel; unsaubere Geschäfte, Betrug‹; von Luther pejorativ gebraucht für die Geschäfte der katholischen Kirche, bes. für den Ablaßhandel.Belegblock:
Luther, WA
21, 24, 17
(1544
): Daher auch der Bapst sein ertichtet Fegfewr und schendlichen Messen jarmarckt auffgericht hat.
Ebd.
22, 192, 7
(1544
): dazu mit solcher Abgoͤtterey jren schendlichen geitz fuͤllen und unverschempt einen oͤffentlichen jarmarck treiben.
Anderson u. a., Flugschrr.
25, 2, 30
([Augsb.
1522
]): sy wellem got jn seyn aigen ampt greiffen / vnd haben […] ain jarmarckt darauß gemacht.
Strauch, Schürebrand
46, 20
(els.
, E. 14. Jh.
): daz also gar foul gerümels stecket und einen gantzen jormercket in ime treit der manigvaltigen witsweiffikeit.
Luther, WA
41, 36, 10
; 41, 694, 3
; Strauch, a. a. O.
32, 6
.