jargericht,
das
;–/-e
.›Gericht, das einmal oder mehrmals im Jahr abgehalten wird‹;
zu
jar
1, gericht
I, 4.Bedeutungsverwandte:
kiliansgericht
mautgericht
rügegericht
jarding
jargeding
Syntagmen:
j. haben / halten; der jargerichte erbeiten; auf j. reiten, jn. zu j. bitten, zu j. gebunden sein, zu j. kommen; bei habendem j.; offenes j
.Wortbildungen:
jargerichtstag
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
94, 5
(rhfrk.
, 1546
): sollen die hübner […] einem schultheißen zue jeglichem jahrgericht rügen.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
98, 28
(nobd.
, 15. Jh.
): ob etwas gerugt wurde am Kiliansgerichhte oder am jarsgericht, das nicht vertragen wurde.
Leisi, Thurg. UB
8, 600, 13
(halem.
, um 1387
): sy sagend […] das ain herr von Ow […] drü jargericht haben sol.
Barack, Zim. Chron.
2, 611, 11
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): wann das jargericht umb Martini gehalten, so muess dieselbig weil ain paur hünderm offen sitzen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 375, 30
(schwäb.
, 1678
): sollen inskünftig alle drey jahr […] bey habendem jahrgericht offentlich verleßen.
Leisi, a. a. O.
7, 252, 18
; Schwarz, Awürt. Lagerb.
1, 229, 31
; 422, 9
[Regestbelege]; Schwäb. Wb.
4, 91
; Schweiz. Id.
6, 357
; Rwb
6, 427
; Bader, Dorf als Friedensbereich.
1957, 70
.